Neue Version: Arbeitshilfe der Bundesapothekerkammer zur Informations-, Beratungs- und Abzeichnungsbefugnis

Oktober 1, 2021

§ 20 Abs. 1 sowie § 17 Abs. 6 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) ermöglichen es dem Apothekenleiter/der Apothekenleiterin, bestimmte Aufgaben in der Apotheke zu delegieren, wenn dies zuvor mit dem jeweiligen Mitarbeiter/der jeweiligen Mitarbeiterin besprochen und dokumentiert wurde.

Die Bundesapothekerkammer hat die entsprechende Arbeitshilfe „Dokumentation der Informations- und Beratungsbefugnis gemäß § 20 Abs. 1 ApBetrO sowie der Abzeichnungsbefugnis gemäß § 17 Abs. 6 ApBetrO“ überarbeitet und erweitert: Die neue Version umfasst sowohl die Zuweisung von Befugnissen in Bezug auf Dokumentation und Beratung als auch die Abzeichnungserlaubnis und ersetzt die bisherigen Arbeitshilfen, in denen dies getrennt dokumentiert werden musste.

Die neue Arbeitshilfe finden Sie auch auf der ABDA-Homepage unter den Leitlinienthemen „Arzneimittelinformation“, „Selbstmedikation“ und „Rezeptbelieferung“.

AK Berlin, 01.10.2021