Änderung der Coronavirus-Impfverordnung

November 16, 2021

Die Änderungsverordnung der Coronavirus-Impfverordnung ist am 15.11.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Sie ist in ihren wesentlichen Teilen am Tag darauf, also heute 16.11.2021, in Kraft getreten.

Wesentliche Änderungen sind:

  • Möglichkeit für den öffentlichen Gesundheitsdienst, Impfzentren und mobile Impfteams, den Impfstoff statt über Apotheken auch direkt vom Land zu beziehen (§ 3 Absatz 1 Satz 6)
  • Verdopplung der Großhandelsvergütung für selbst beschafftes Impfbesteck und -zubehör bei der Abgabe von Spikevax (§ 8 Absatz 2, begründet durch die Dosishalbierung für Boosterimpfungen). Zur Klarstellung: Die Verdopplung der Großhandelsvergütung betrifft ausschließlich selbst beschafftes Impfbesteck und -zubehör bei der Abgabe von Spikevax.
  • Erhöhung der ärztlichen Vergütung

Impfstoff abgebende Apotheken müssen bei ihrer Dokumentation und Abrechnung darauf achten, stichtagsgenau ab heute die neuen Beträge zu berücksichtigen.

AK Berlin, 16.11.2021