Schließzeiten der Apotheken an Heiligabend und Silvester
Dezember 14, 2021Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) hat mit der Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken vom 15.11.2006 (Amtsblatt für Berlin, Seite 4105) die öffentlichen Apotheken am 24. und 31. Dezember jeweils ab 14.00 Uhr von der Verpflichtung zur ständigen Dienstbereitschaft gemäß § 23 Abs. 1 ApBetrO befreit.
In Verbindung mit der Allgemeinverfügung des LAGeSo zur Corona bedingten Anpassung der Öffnungszeiten der öffentlichen Apotheken vom 13.03.2020 (ABl. 14/2020 vom 27.03.2020, S. 1906) – siehe auch Kammer aktuell 104/2021 vom 09.12.2021 – ergibt sich, dass an Heiligabend und Silvester, die in diesem Jahr beide auf einen Freitag fallen, die Apotheken um 12.00 Uhr schließen können. Hierzu bedarf es keines Antrags.
Apotheken, die von der Möglichkeit der Reduzierung der Öffnungszeiten Gebrauch machen, haben an deutlich sichtbarer Stelle einen entsprechenden, gut lesbaren Hinweis an der Apotheke anzubringen.
Die Regelungen über die Notdienstbereitschaft gelten uneingeschränkt.
Wichtiger Hinweis:
Die Kammer bittet die Apotheken, im Fall der Reduzierung von Öffnungszeiten an allen Stellen, wo sie über Öffnungszeiten informieren – z. B. Aushänge, elektronische Anzeigen, Webseite, Anrufbeantworter, Kassenbons etc. – entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen!
AK Berlin, 14.12.2021