Verbot des Inverkehrbringens von Plastiktüten tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft
Dezember 21, 2021Zum 1. Januar 2022 wird das Verbot des Inverkehrbringens von Plastiktüten durch den Handel in Kraft treten. Betroffen sind Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 50 Mikrometer, die dazu bestimmt sind, in der Verkaufsstelle mit Waren gefüllt zu werden. Das Verbot war in § 5 Abs. 2 Verpackungsgesetz durch das Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes vom 27. Januar 2021 (BGBl. I, S. 140 vom 8. Februar 2021), mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2022 geschaffen worden, um den Abverkauf eventuell vorhandener Restbestände zu ermöglichen. Eine Ausnahme gilt für Tragetaschen mit einer Wandstärke von unter 15 Mikrometer, wie sie insbesondere aus dem Einzelhandel an Obst- und Gemüsetheken bekannt sind.
AK Berlin, 21.12.2021