Ausstellung der COVID-19-Impfzertifikate – Anpassung des DAV-Portals
Februar 1, 2022Gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2301 ändert sich ab dem heutigen 1. Februar 2022 die Nummerierung (Nummer der Dosis) der COVID-19-Impfungen. Das Modul „COVID-19-Zertifikate“ im DAV-Portal wurde entsprechend angepasst. Die ABDA hat dazu eine Ausfüllhilfe erstellt.
Fortan soll die Nummer der Dosis nach folgendem Schema in den Zertifikaten hinterlegt werden:
- 2/1 für Impfungen nach einer ersten Impfserie mit einem nur in einer Dosis zu verabreichenden Impfstoff (COVID-19 Vaccine Janssen); anschließende Impfungen (X) sind mit (2+X)/(1) zu dokumentieren.
- 2/1 für Auffrischimpfungen nach Abschluss einer Impfserie, bei der gemäß den Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts nur eine Dosis eines nach Fachinformation zweifach zu impfenden COVID-19-Impfstoffs an eine genesene Person verabreicht wurden; anschließende Impfungen (X) sind mit (2+X)/(1) zu dokumentieren.
- 3/3 für die Verabreichung einer Auffrischimpfung nach einer ersten Impfserie mit einem in zwei Dosen zu verabreichenden Impfstoff; anschließende Impfungen (X) sind mit (3+X)/(3+X) zu dokumentieren.
Die Auswahl der Nummer der Dosis erfolgt nach Eingabe des Impfstoffs im Dropdown. Die Aktivierung des Schiebereglers „Genesenen-Impfung“ schränkt die Auswahl des Nummernkreises weiter ein.
Ausfüllhilfe der ABDA
Es ist geplant, das Modul in einem weiteren Schritt anwenderfreundlicher zu gestalten. Bis dahin stellt die ABDA eine Ausfüllhilfe zur Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate zur Verfügung.
In den PDF-Ausdrucken ist der Zusatzvermerk „Booster“ nicht aufgedruckt.
Die ebenfalls gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2301 vorgesehene Begrenzung der Gültigkeit der COVID-19-Impfzertifikate über die erste Impfserie auf 270 Tage wird auf Ebene der Zertifikatsprüfung vorgenommen.
Die Gültigkeit der COVID-Genesenenzertifikate wurde auf 90 Tage begrenzt, sodass die erstellten COVID-19-Genesenenzertifikate nun den Vorgaben gemäß § 2 Corona-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechen.
Die Ausfüllhilfe zur Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate steht auch auf der Corona-Seite der ABDA im geschützten Mitgliederbereich zur Verfügung.
AK Berlin, 01.02.2022