Ukraine-Krieg: Wie ist die medizinische Hilfe für Kriegsflüchtlinge in Berlin derzeit organisiert?

März 10, 2022

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine müssen ihre Schutzbedürftigkeit anders als in den vergangenen Jahren nicht in individuellen und oft langwierigen Asyl-Verfahren nachweisen. Stattdessen wurde eine EU-Richtlinie für den Fall eines „massenhaften Zustroms“ von Vertriebenen aus dem Jahr 2001 aktiviert. Diese EU-Regelung ist am 4. März 2022 in Kraft getreten, eine entsprechende Verordnung des Innenministeriums ist am 8. März 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Konkret heißt das, dass Flüchtlinge aus der Ukraine in einem vereinfachten Verfahren als Kriegsflüchtlinge nach § 24 AufenthG anerkannt werden können, was auch zu einer schnellen medizinischen Versorgung inklusive der Behandlung mit und der Verordnung von Arzneimitteln beiträgt.

Die konkrete Umsetzung muss jedoch jeweils in den einzelnen Bundesländern erfolgen. Nach einer Information des Berliner Senats (siehe FAQ-Liste auf der Webseite des Senats) wird die Registrierung der ukrainischen Flüchtlinge in Berlin gerade aufgebaut und ist derzeit noch nicht möglich. Nach der Registrierung haben Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine Anrecht auf soziale Leistungen (Unterhalt), medizinische Versorgung und ein Aufenthaltsrecht von zunächst einem Jahr, das um insgesamt zwei weitere Jahre verlängert werden kann. Zudem dürfen sie ohne gesonderte Erlaubnisse sofort einer Arbeit nachgehen.

In der Übergangszeit (bis das Verfahren zur Registrierung steht) bieten mehr als 500 Berliner Arztpraxen an, Kriegsflüchtlinge kostenfrei zu behandeln, eine Liste der Praxen finden Sie auf der Webseite der KV Berlin.

Wie werden Rezepte ausgestellt?

Nach einer Information der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 08.03.2022 soll die Versorgung der Kriegsflüchtlinge zunächst nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen. Dies ermögliche die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln. Das BMG strebe zudem an, dass die Menschen aus der Ukraine in naher Zukunft einen regulären Leistungsanspruch analog den GKV-Leistungen erhalten.

Wie (und mit welchem Kostenträger) Rezepte für die derzeit noch nicht registrierten Kriegsflüchtlinge ausgestellt werden müssen und wie die Ausstellung und Abrechnung der Rezepte in Zukunft ablaufen soll, ist derzeit leider noch unklar. Wir arbeiten ebenso wie die KV Berlin und der Berliner Apotheker-Verein mit Hochdruck an einer zeitnahen Klärung und halten Sie via Kammer aktuell auf dem Laufenden. Bei Anfragen von Ärztinnen und Ärzten verweisen Sie bitte auf die Webseite der KV Berlin, die kontinuierlich aktualisiert wird.

AK Berlin, 10.03.2022