Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen
März 11, 2022Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat wie folgt informiert:
Liefermengen in KW 11/2022 (14.03. bis 18.03.2022)
Für KW 11/2022 hatte das BMG eine Höchstbestellmenge von 240 Impfdosen für Comirnaty® für öffentliche Apotheken, niedergelassene Ärzt:innen, Privat-, Betriebs- und Krankenhausärzt:innen vorgegeben. Für Bestellungen für Spikevax® und COVID-19-Vaccine Janssen gab es für die KW 11/2022 keine Höchstbestellmengen. Das BMG geht davon aus, dass die bestellten Mengen vollumfänglich beliefert werden können.
Höchstbestellmengen für Comirnaty® für die KW 12/2022 (21.03. bis 25.03.2022)
Für die Bestellung am Dienstag, 15. März 2022, wird es unverändert die folgenden Höchstbestellmengen für Comirnaty® (BioNTech) geben:
Öffentliche Apotheken, Vertrags-, Privat- und Betriebsärzt:innen und Ärzt:innen in Krankenhäusern:
- 240 Dosen (40 Vials) Comirnaty® (BioNTech)
Impfzentren und mobile Impfteams (ÖGD):
- 1020 Dosen (170 Vials) Comirnaty® (BioNTech)
Es muss damit gerechnet werden, dass auch weniger als 240 Dosen Comirnaty® geliefert werden.
Für Bestellungen von Spikevax® oder auch COVID-19-Vaccine Janssen ist keine Kontingentierung vorgesehen.
Bestellung Comirnaty® für Kinder (5 bis 11 Jahre) für KW 12/2022 (21.03 bis 25.03.2022)
Für die Bestellung des Impfstoffs Comirnaty® für Kinder (5 bis 11 Jahre) ist keine Kontingentierung vorgesehen. Bestellende Ärzt:innen sollen auf der Verordnung jedoch kenntlich machen, wenn der Impfstoff für Zweitimpfungen verwandt werden soll. Diese Bestellungen sind von Großhandel und Apotheken prioritär zu beliefern, um den zeitgerechten Abschluss der Impfserie zu gewährleisten.
Der Impfstoff Comirnaty® Kinder (5–11 Jahre) kann nicht für Impfungen in der Apotheke bestellt werden, da die Impfung unter 12-Jähriger durch Apotheker*innen gesetzlich nicht gestattet ist.
Versorgung mit Nuvaxovid® von Novavax über das etablierte Bestell- und Auslieferungssystem ab KW 12/2022 (21.03 bis 25.03.2022)
Das Bundesministerium für Gesundheit hat darüber informiert, dass ab KW 12/2022 die Versorgung mit dem COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid® (Novavax) über das etablierte Bestell- und Auslieferungssystem analog der anderen COVID-19-Impfstoffe (Großhandel – Apotheke – Leistungserbringer) sichergestellt werden soll (siehe auch zweiter Beitrag dieses Newsletters).
Demnach können alle Leistungserbringer nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Coronavirus-Impfverordnung den Impfstoff Nuvaxovid® (Novavax) erstmalig bis Dienstag, den 15. März 2022, bei einer Apotheke bestellen. Entsprechendes gilt auch für Apotheken, in denen gegen COVID-19 geimpft wird. Der Impfstoff wird erstmalig in KW 12 über den pharmazeutischen Großhandel und die Apotheken ausgeliefert. Die Bestellmengen werden nicht begrenzt. Ein Vial enthält 10 Dosen.
Für die Bestellung stehen folgende PZN zur Verfügung:
- PZN für Bestellungen von Vertrags-, Privat- und Betriebsärzten und Ärzten in Krankenhäusern: 17899252 Nuvaxovid NOVAVAX BUND 1 Vial
- PZN für Bestellungen von Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst: 17899269 Nuvaxovid NOV BUND OEGD 1 Vial
- PZN für Bestellungen von COVID-19-Impfstoff für die Verimpfung in der öffentlichen Apotheke: 17980244 NUVAXOVID NOV BUND APO 1 Vial
Die SOP „Umgang mit dem COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax in der Apotheke“ steht auf der Coronaseite der ABDA im Mitgliederbereich zur Verfügung. Der Impfstoff wurde auch in die Arbeitshilfe zur Begleitdokumentation aufgenommen, die ebenfalls dort zum Download eingestellt ist. Bitte verwenden Sie aus Gründen der Arzneimittelsicherheit stets die aktuelle Fassung der Begleitdokumentation, die vom PEI genehmigt und mitgeltende Grundlage für die Gestattungen der Länder für das Abpacken der COVID-19-Impfstoffe in der Apotheke ist.
Die Handlungsempfehlungen zur Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen sowie die Leitfäden zur Abrechnung werden in Kürze angepasst.
AK Berlin, 11.03.2022