Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen

April 14, 2022

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat wie folgt informiert:

Liefermengen in KW 16/2022 (19.04. bis 22.04.2022)

Für KW 16/2022 hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Höchstbestellmenge von 240 Impfdosen für Comirnaty® für öffentliche Apotheken, niedergelassene Ärzt:innen, Privat-, Betriebs- und Krankenhausärzt:innen vorgegeben. Für Bestellungen für Spikevax®, COVID-19-Vaccine Janssen und Nuvaxovid® gab es für die KW 16/2022 keine Höchstbestellmengen. Das BMG geht davon aus, dass die bestellten Mengen vollumfänglich beliefert werden können.

In der KW 16 ist Montag, der 18. April 2022, ein Feiertag (Ostermontag). Der Impfstoff für diese Woche wird somit erst ab Dienstag, den 19. April 2022, an die Apotheken ausgeliefert. Gleichzeitig müssen an diesem Tag die Bestellungen für die KW 17 von den Apotheken an den pharmazeutischen Großhandel übermittelt werden.

Höchstbestellmengen für Comirnaty® für die KW 17/2022 (25.04. bis 29.04.2022)

Für die Bestellung am Dienstag, 19. April 2022, wird es unverändert die folgenden Höchstbestellmengen für Comirnaty® (BioNTech) geben:

Öffentliche Apotheken, Vertrags-, Privat- und Betriebsärzt:innen und Ärzt:innen in Krankenhäusern:

  • 240 Dosen (40 Vials) Comirnaty® (BioNTech)

Impfzentren und mobile Impfteams (ÖGD):

  • 1020 Dosen (170 Vials) Comirnaty® (BioNTech)

Es muss damit gerechnet werden, dass auch weniger als 240 Dosen Comirnaty® geliefert werden.

Für Bestellungen von Spikevax®, COVID-19-Vaccine Janssen, Comirnaty® 10 µg/Dosis für Kinder (5 bis 11 Jahre) oder auch Nuvaxovid® ist keine Kontingentierung vorgesehen.

Verlängerung der Haltbarkeit von COVID-19 Vaccine Janssen

Am 24. Februar 2022 hat die EU die Verlängerung der Haltbarkeit von COVID-19 Vaccine Janssen genehmigt. Nach Entnahme aus der Tiefkühlung
(-25 °C bis -15 °C) ist der Impfstoff ungeöffnet bei einer Lagertemperatur von 2 bis 8°C 11 Monate statt bisher 4,5 Monate verwendbar. Bei Entnahme aus der Tiefkühlung wird das Verfallsdatum errechnet und dokumentiert. Das Verfallsdatum muss neben anderen Angaben von der Apotheke an den Arzt/die Ärztin übermittelt werden. Das Formblatt zur Begleitdokumentation wurde entsprechend angepasst und wird nach Freigabe vom Paul-Ehrlich-Institut in aktualisierter Fassung zur Verfügung gestellt.

AK Berlin, 14.04.2022