Beantragung von zusätzlichen SMC B mit eigener Telematik-ID für die Organisationseinheiten „Heimversorgung“, „Krankenhausversorgung“ und „Versandhandel“
Juli 13, 2022Die Apothekerkammer Berlin hat den Beschlusses der gematik-Gesellschafterversammlung vom 26.01.2022 umgesetzt und die Möglichkeit geschaffen, zusätzliche SMC-B mit eigener Telematik-ID für die Organisationseinheiten „Heimversorgung“, „Krankenhausversorgung“ und „Versandhandel“ zu erhalten. Bis zu 8 verschiedene Telematik-ID pro Vor-Ort-Apotheke sind möglich. Der Beantragungsprozess erfolgt in derselben Weise, wie Sie ihn von der Beantragung Ihrer ersten SMC-B kennen über das Kundenportal von akberlin.de. Dort finden Sie die Auswahlmöglichkeit für die Beantragung der ersten SMC-B, die mittlerweile in fast allen Berliner Apotheken vorhanden ist, und neu die Beantragung von zusätzlichen SMC-B für Organisationseinheiten mit jeweils eigener Telematik-ID.
Voraussetzung für die Beantragung von zusätzlichen SMC-B für Organisationseinheiten ist, dass der Apotheke vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) eine entsprechende Genehmigung zur Heimversorgung (§ 12a Apothekengesetz) oder zur Krankenhausversorgung (§ 14 Absatz 5 Apothekengesetz) oder eine Erlaubnis zum Versandhandel (§ 11a Apothekengesetz) erteilt worden ist. Hierüber ist eine Selbstauskunft über das Bestehen einer Organisationseinheit i.S.d. § 313 Absatz 1 Satz 3 Nr. 2 SGB V abzugeben. Zu dem Formblatt gelangen in dem Beantragungsprozess. Bitte füllen Sie die Selbsterklärung aus, unterschreiben diese und laden sie anschließend wie beschrieben hoch.
Für jede zusätzliche SMC-B ist ein eigener Antrag ausfüllen.
AK Berlin, 13.07.2022