Öffnungszeiten von Apotheken – Allgemeinverfügung des LAGeSo gilt unverändert weiter
November 30, 2022Das LAGeSo weist darauf hin, dass die Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken vom 13.03.2020 (ABl. 14/2020 vom 27.03.2020, S. 1906) weiterhin gültig ist. Die Allgemeinverfügung ist keine explizite „Corona-Regelung“ und basiert auch nicht auf einer „Corona-Verordnung“, sie gilt damit unabhängig von der Corona-Situation unverändert fort. Die Öffnungszeiten können somit beispielsweise auch bei Personalausfällen verkürzt werden. Auch für Heiligabend und Silvester gelten die verkürzten Mindestöffnungszeiten.
Gemäß Allgemeinverfügung vom 13.03.2022 gelten weiterhin folgende Mindestöffnungszeiten:
- Montag bis Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- Samstag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Apotheken können also bei Bedarf ohne Antrag die Öffnungszeiten auf diese Mindestöffnungszeiten reduzieren. Nur wenn auch diese Mindestöffnungszeiten nicht gewährleistet werden können, ist ein zu begründender Antrag auf weitere Verkürzung beim LAGeSo zu stellen, E-Mail: apothekenwesen@lageso.berlin.de
Sollte von der Möglichkeit der Reduzierung der Öffnungszeiten gemäß der Allgemeinverfügung Gebrauch gemacht werden, ist an deutlich sichtbarer Stelle ein entsprechender, gut lesbarer Hinweis an der Apotheke anzubringen.
Die Regelungen über die Notdienstbereitschaft gelten uneingeschränkt.
Wichtiger Hinweis:
Die Kammer bittet die Apotheken, im Fall der Reduzierung von Öffnungszeiten an allen Stellen, wo sie über Öffnungszeiten informieren – z. B. Aushänge, elektronische Anzeigen, Webseite, Anrufbeantworter, Kassenbons etc. – entsprechende Aktualisierungen vorzunehmen!
Schließzeiten an Heiligabend und Silvester
Aus der o. g. Allgemeinverfügung in Verbindung mit der Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft der öffentlichen Apotheken vom 15.11.2006 (Amtsblatt für Berlin 2006, Seite 4105) ergibt sich, dass an Heiligabend und Silvester, die in diesem Jahr beide auf einen Samstag fallen, die Apotheken um 12.00 Uhr schließen können. Hierzu bedarf es keines Antrags.
AK Berlin, 30.11.2022