Grippeschutzimpfung (Regelversorgung) in Apotheken – Einwilligungserklärung und Dokumentationsvorlagen der BAK
Dezember 2, 2022Vor der Grippeimpfung hat die/der Patient:in eine Einwilligungserklärung sowohl zur Impfung als auch zur Erfassung und Speicherung von Daten zu unterzeichnen. Die Bundesapothekerkammer stellt dafür Vorlagen zum Download zur Verfügung.
Auf der Homepage der ABDA unter „Leitlinien und Arbeitshilfen“ finden Sie die folgenden Dokumente:
- Vorlage für Einwilligungserklärung des Patienten/der Patientin unter 60 Jahren und Dokumentation in der Apotheke (Regelversorgung)
- Vorlage für Einwilligungserklärung des Patienten/der Patientin ab 60 Jahren und Dokumentation in der Apotheke (Regelversorgung)
Aufklärung
Vor der Impfung muss der/die Apotheker:in den Patienten/die Patientin mündlich über die zu verhütende Krankheit und die Impfung sowie mögliche Impfreaktionen und dafür erforderliche Maßnahmen aufklären, damit eine wirksame Einwilligungserklärung abgegeben werden kann (§ 630 d Bürgerliches Gesetzbuch). Der/die Apotheker:in sollte dem Patienten/der Patientin Informationen in einer Weise zur Verfügung stellen, die für ihn/sie klar und leicht verständlich sind. Der/die Patient:in sollte genügend Zeit haben, bei Unklarheiten nachzufragen.
Die Aufklärung sollte gemäß § 35a Abs. 4 ApBetrO insbesondere beinhalten:
- Informationen über die zu verhütende Krankheit Influenza und die Behandlungsmöglichkeiten
- Informationen über Wirkung und Nutzen der Impfung
- Kontraindikationen
- Ablauf der Durchführung der Impfung
- Beginn und Dauer des Impfschutzes
- Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung
- mögliche unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Impfkomplikationen.
Die ABDA empfiehlt im Kommentar zur Leitlinie Grippeschutzimpfung (Regelversorgung), dem Patienten/der Patientin vor Beginn des Gespräches zunächst ein Aufklärungsmerkblatt zur persönlichen Verwendung und Information auszuhändigen. Im Gespräch kann dann darauf Bezug genommen werden. Weitere Informationen finden Sie im Kommentar zur Leitlinie (Kapitel 5.4) auf der Homepage der ABDA.
AK Berlin, 02.12.2022