Clearingstelle für Nichtversicherte: Vereinbarung über die Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln
Dezember 29, 2022Der BAV hat wie folgt informiert:
Nach Schätzungen nichtstaatlicher Organisationen leben ca. 60.000 Menschen in Berlin ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz. Zu diesen Menschen zählen u.a. Menschen ohne rechtlichen Aufenthaltsstatus, Bürger/innen anderer EU-Staaten sowie Menschen aus Drittstaaten, Selbständige ohne Krankenversicherung und Studierende mit privater (sehr eingeschränkter) Krankenversicherung. Um für diese Menschen einen möglichen Leistungsanspruch bei einer Krankenkasse oder einem anderen Kostenträger zu ermitteln, hat das Land Berlin eine Clearingstelle errichtet, die Menschen mit regulären Ansprüchen gegen einen solchen Kostenträger in die Regelversorgung vermittelt.
Träger der Clearingstelle ist die Berliner Stadtmission. Kann die Clearingstelle keinen Anspruch auf eine Krankenversicherung gegen einen Kostenträger ermitteln, wird ggf. aus öffentlichen Mitteln eine notwendige medizinische Behandlung ermöglicht. Dies umfasst u.a. auch die Versorgung mit benötigten Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln sowie anderen Medizinprodukten durch Apotheken.
Für die Versorgung in diesen Fällen haben sich der BAV und die Berliner Stadtmission nun einen Vertrag für die Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung mit Arznei-, Verband- und Hilfsmitteln abgeschlossen.
Gegenstand des Vertrages ist die Sicherstellung der Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung mit Mitteln nach §§ 31, 33 SGB V (Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel) durch öffentliche Apotheken, deren Leitung dem BAV angehört oder die diese Vereinbarung als für sich verbindlich anerkannt haben. Eine gesonderte Beitrittserklärung ist dazu in diesem Fall nicht erforderlich; durch die Aufnahme der Versorgung nach diesem Vertrag wird die Vereinbarung als verbindlich anerkannt.
Der Vertrag ist zum 15.12.2022 in Kraft getreten und endet mit Ablauf des 31.12.2023. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Jahres gekündigt wurde.
Den Vertrag im Volltext finden Sie hier. Die wesentlichen Inhalte des Vertrages sind im Rundfax des BAV vom 19. Dezember 2022 zusammenfasst, das wir mit freundlicher Genehmigung des BAV hiermit übermitteln.
AK Berlin, 29.12.2022