9. Änderung Weiterbildungsordnung und 15. Änderung Beitragsordnung

Januar 17, 2025

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt von Berlin vom 17. Januar 2025 sind die Änderungen der Beitragsordnung und der Weiterbildungsordnung in Kraft getreten.

In der Sitzung der Delegiertenversammlung am 19.November 2024 wurde die Aufnahme des neuen Weiterbildungsbereichs „Pädiatrische Pharmazie“ in die Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Berlin beschlossen. Inhalt des Weiterbildungsbereichs ist zum einen die pharmazeutische Beratung und Betreuung sowie die Arzneimittelversorgung pädiatrischer Patienten und zum anderen die Beratung und Betreuung Schwangerer, Stillender und bei Frauen mit Kinderwunsch. Weitere Informationen zum Weiterbildungsbereich finden Sie auf der Homepage unter der Rubrik „Weiterbildungsbereiche“.

In derselben Sitzung wurden diverse Änderungen in der Beitragsordnung beschlossen. Hinweise zu den Änderungen finden Sie im FAQ und ausführlich im nächsten Rundschreiben. Die Änderungen sind mit Veröffentlichung im Amtsblatt rückwirkend zum 01. Januar 2025 in Kraft getreten.

Der Apothekerkammer Berlin liegen aktuell Informationen über Betrugsversuche vor. Inhalt der Betrugsversuche sind Rechnungen und Zahlungsaufforderungen, ausgestellt durch eine „Landesapothekerkammer Berlin“. Es handelt sich nicht um Zahlungsaufforderungen seitens der Apothekerkammer Berlin. Die Beitragsbescheide der Apothekerkammer Berlin werden – wie üblich – ausschließlich postalisch versandt. Sollten Sie Fragen oder Unsicherheiten haben, ob es sich um einen Beitragsbescheid der Apothekerkammer Berlin handelt, rufen Sie uns gerne unter 030 315964-0 an.