DAV informiert über erleichterte Abgaberegelungen im Sinne des kommenden UPD-Gesetzes
April 18, 2023Wie berichtet, gibt es Probleme bei der Ausfertigung des UPD-Gesetzes (siehe auch Kammer aktuell 21/2023 vom 11. April 2023). Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt soll nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums aber demnächst erfolgen.
Für den Zeitraum bis zur Veröffentlichung forderte das Bundesgesundheitsministerium die Krankenkassen auf, die lückenlose Anwendung der Übergangsregelungen im SGB V trotz des verspäteten Inkrafttretens des UPD-Gesetzes zu akzeptieren und von Retaxationen abzusehen. Dieser ministeriellen Bitte werden die Krankenkassen nachkommen, informierte der DAV nun in einem Schreiben an die Apothekerkammern und Apothekervereine/-verbände vom 17. April 2023. Hierauf haben sich der GKV und der DAV im Jour Fixe vom 13. April 2023 verständigt.
Klarstellend für die Apotheke heißt dies laut DAV: Die erleichterten Übergangsregelungen können angewendet werden.
AK Berlin, 18.04.2023