NIS-2-Umsetzungsgesetz: Registrierungspflicht

Juni 18, 2026

Die ABDA hat die Mitgliedsorganisationen gebeten, zur Registrierungspflicht bei NIS-2 Betroffenheit aufmerksam zu machen. Die Frist zur Registrierung endete bereits am 06. März 2026.

Apotheken sind in einem nicht unerheblichen Umfang von den Verpflichtungen der NIS-2 Regelungen betroffen. Zur Prüfung der individuellen Betroffenheit stellt die ABDA auf ihrer Webseite zwei Informationsdokumente zur Verfügung. Über die wesentlichen Inhalte des NIS-2-Umsetzungsgesetzes hatten wir bereits ausführlich in Kammer aktuell am 05. Januar 2026  informiert.

Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) sieht für Einrichtungen in Deutschland, die von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind, einen zweistufigen Registrierungsprozess vor. Informationen zur Registrierung finden Sie hier.

Am 6. Dezember 2025 ist das BSI-Gesetz in Kraft getreten, mit dem die NIS-2-Richtlinie für ein hohes einheitliches Cybersicherheitsniveau in der EU in nationales Recht umgesetzt wurde. Ein wichtiges Ziel dieses Gesetzes ist die Begrenzung und Vermeidung von Störungen und Sicherheitsvorfällen bei Unternehmen, die einen wesentlichen Beitrag zur Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens sowie zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Versorgungssicherheit der Bundesrepublik Deutschland leisten. 

Relevant für Apotheken wird die Kategorie „wichtige Einrichtungen“. Darunter fallen all die Apotheken, die mindestens 50 Mitarbeiter (Vollzeitstellen) haben oder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von über 10 Millionen Euro aufweisen. Einige größere Apothekenbetriebe (mindestens 250 Mitarbeiter oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz und zudem eine Jahresbilanzsumme von mindestens 43 Millionen Euro) fallen unter die Gruppe der „besonders wichtigen Einrichtungen“.

Fällt die Apotheke unter eine der Gruppen „wichtige Einrichtung“ oder „besonders wichtige Einrichtung“, so werden einige neue Pflichten auferlegt. Insbesondere werden die Einrichtungen verpflichtet, erhöhte Cybersicherheitsstandards einzuhalten, um die IT-Infrastrukturen gegen Bedrohungen zu schützen. Auf die betroffenen Einrichtungen kommen viele Informations- und Meldepflichten zu. Vorgesehen sind außerdem regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter im Bereich Cybersicherheit.   Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Infocenter A-Z“.