NIS-2-Umsetzungsgesetz in Kraft getreten

Januar 5, 2026

Die Umsetzung der EU-Richtlinie NIS-2 (Network and Information Security Directive) stellt eine wichtige Veränderung für den Bereich der Cybersicherheit in verschiedenen Branchen dar. Betreiber von kritischen Infrastrukturen wie Apotheken sollen künftig dazu verpflichtet werden, stärkere Sicherheitsmaßnahmen für ihre IT-Systeme und Netzwerke umzusetzen, um Cyberbedrohungen effektiver entgegenzutreten. Am 6. Dezember 2025 ist das nationale Umsetzungsgesetz in Kraft getreten.

Relevant für Apotheken wird die Kategorie „wichtige Einrichtungen“. Darunter fallen all die Apotheken, die mindestens 50 Mitarbeiter (Vollzeitstellen) haben oder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von über 10 Millionen Euro aufweisen. Einige größere Apothekenbetriebe (mindestens 250 Mitarbeiter oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz und zudem eine Jahresbilanzsumme von mindestens 43 Millionen Euro) fallen unter die Gruppe der „besonders wichtigen Einrichtungen“.

Fällt die Apotheke unter eine der Gruppen „wichtige Einrichtung“ oder „besonders wichtige Einrichtung“, so werden einige neue Pflichten auferlegt. Insbesondere werden die Einrichtungen verpflichtet, erhöhte Cybersicherheitsstandards einzuhalten, um die IT-Infrastrukturen gegen Bedrohungen zu schützen. Auf die betroffenen Einrichtungen kommen viele Informations- und Meldepflichten zu. Vorgesehen sind außerdem regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter im Bereich Cybersicherheit.  

Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) sieht für Einrichtungen in Deutschland, die von der NIS-2-Richtlinie betroffen sind, einen zweistufigen Registrierungsprozess vor: Zunächst muss eine Anmeldung bei dem digitalen Dienst Mein Unternehmenskonto (MUK) erfolgen. Weitere Informationen zur Registrierung bei MUK stellt das BSI bereit.

Die ABDA hat Hinweise für ein IT-Sicherheitskonzept für Apotheken bereitgestellt. Hier können Sie prüfen, ob Ihre Apotheke nach dem NIS2-Gesetz betroffen ist. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Infocenter A-Z“.