Bitte auf die Bekanntgabe der aktuellen Öffnungszeiten ihrer Apotheke achten
September 2, 2020Im Rahmen der Allgemeinverfügung zur Dienstbereitschaft öffentlicher Apotheken vom März 2020 (LAGeSo IV B) können Apotheken bei Bedarf ihre Öffnungszeiten auf die Mindestöffnungszeiten reduzieren.
Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang bitten, die jeweiligen Öffnungszeiten auf ihren Internetseiten sowie direkt an der Apotheke jeweils entsprechend anzupassen, damit diese den aktuellen und tatsächlichen Öffnungszeiten entsprechen. Vielen Dank.
AK Berlin, 02.09.2020