Auf die letzte Minute – Aktuelle Informationen zur morgen in Kraft tretenden FFP2-Maskenverordnung des BMG

Dezember 14, 2020

Aufgrund der am 15.12.2020 in Kraft tretenden FFP2-Maskenverordnung des BMG können FF2-Masken oder vergleichbare Masken kostenfrei an anspruchsberechtigte Risikopatienten in den Apotheken abgegeben werden. Zur begleitenden Information der Patienten hat die ABDA unter www.apothekenkampagne.de/material/corona ein Infoblatt im Format DIN 4 zum Download und Selbstausdruck eingestellt. Es informiert über die Bezugsberechtigung, die Verfügbarkeit in zwei Tranchen und die richtige Verwendung der Masken. Ebenfalls eingestellt ist das Muster für eine Eigenerklärung für Patienten unter 60, das die ABDA auch bereits über ihre Pressearbeit verbreitet hat.

Diese Materialien ergänzen das Plakatmotiv zur Verfügbarkeit/Abgabe der ersten Masken-Tranche vom 15. Dezember bis zum 6. Januar in den Apotheken, das bereits seit letztem Donnerstag auf der Kampagnenseite www.apothekenkampagne.de verfügbar ist.

Außerdem finden Sie anbei zur Kenntnisnahme eine Patienteninformation des BMG zum Umgang mit FFP2-Masken. Weitere Fachinformationen zur Abgabe der FFP2-Masken für Apotheken werden sukzessive im Login-Bereich der ABDA-Website unter https://www.abda.de/themen/informationen-zu-covid-19/ eingestellt.

AK Berlin, 14.12.2020