COVID-19-Impfungen in Apotheken: Erste Antworten auf Fragen zur Qualifizierung
Januar 14, 2022Die Vorbereitung der Schulungen läuft in der Geschäftsstelle auf Hochtouren. Die ersten Angebote können in Kürze ausgeschrieben werden. Uns erreichen verschiedene Anfragen rund um die Qualifizierung, die wir Ihnen hier gerne beantworten.
Welchen Anforderungen müssen die Qualifikationen für die COVID-19-Impfung erfüllen? Und wer bescheinigt das?
Apotheker:innen sind gem. § 20b Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bei Personen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, berechtigt, wenn sie hierfür ärztlich geschult wurden und ihnen die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung vom Veranstalter bestätigt wurde.
Für die einzelnen Teile der ärztlichen Schulung hat die Bundesapothekerkammer gem. § 20b IfSG das Curriculum „Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Apothekerinnen und Apotheker“ entwickelt.
Die angebotenen Qualifikationen aller Veranstalter müssen den Anforderungen des § 20b IfSG entsprechen. Dies können nur die Veranstalter den teilnehmenden Apotheker:innen bescheinigen.
Wie sieht das Qualifizierungsangebot der AK Berlin aus und wann startet die Qualifizierung?
Die Schulungen zu Corona-Impfungen in der Apotheke werden zurzeit gem. dem Curriculum der Bundesapothekerkammer „Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Apothekerinnen und Apotheker“ geplant.
Das Angebot wird folgende Elemente umfassen:
- COVID-19 – Theorie als Video-Webcast mit Lernerfolgskontrolle (1,5 Stunden)
- Durchführung der Impfung – Theorie als Video-Webcast mit Lernerfolgskontrolle (1,5 Stunden)
- Durchführung der Impfung – Praktische Übungen als Präsenzseminar (3 Stunden)
- Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen als Präsenzseminar (1,5 Stunden)
Die beiden Video-Webcasts werden nach Abschluss der Produktion durch die Bundesapothekerkammer auf unserer Homepage incl. Lernerfolgskontrolle angeboten und können dann zeitlich unabhängig durchgearbeitet werden.
Die ersten Präsenzseminare werden voraussichtlich Anfang Februar stattfinden können. Die Ausschreibungen werden zeitnah über Kammer aktuell erfolgen.
Alle Teile können einzeln und auch in beliebiger Reihenfolge besucht werden. Wir empfehlen ausdrücklich, die beiden Video-Webcasts vor dem Besuch der Präsenzseminare durchzuarbeiten.
Das Angebot steht selbstverständlich auch Apotheker:innen offen, die ihre Kenntnisse auffrischen oder partiell ergänzen möchten.
Wer überprüft die absolvierten Qualifikationen für die COVID-19-Impfung?
Die Apothekenleitung überprüft in eigener Verantwortung anhand der aussagekräftigen Bescheinigungen der Veranstalter, ob die Qualifikationen ihrer Mitarbeitenden in Umfang und Inhalt den Anforderungen des § 20b IfSG entsprechen. Die Richtschnur ist das Curriculum der Bundesapothekerkammer „Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch Apothekerinnen und Apotheker“. Es müssen keine Zertifikate an die Kammer gesendet werden. Apotheken, die gegen COVID-19 impfen möchten, müssen der Kammer eine Selbstauskunft übermitteln, dass sie die Voraussetzungen erfüllen (wir berichteten in Kammer aktuell 03/2022 vom 11.01.2022).
AK Berlin, 14.01.2022