Apotheken werden ab dem 7. Februar 2022 in die dezentrale Impfkampagne eingebunden – Impfstoffbestellung für die Anwendung in Apotheken
Januar 28, 2022Nach einem Informationsschreiben des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) vom heutigen Freitag (28. Januar 2022) können Apotheken erstmalig am kommenden Dienstag, den 1. Februar 2022, COVID-19-Impfstoffe für die KW 06/2022 (07.02. bis 11.02.2022) für Impfungen in der Apotheke bestellen.
Voraussetzungen für die Bestellung von COVID-19-Impfstoffen für die Anwendung in der Apotheke
Die Apotheke muss eine Bescheinigung der Apothekerkammer haben, dass sie gegenüber der Kammer in einer Selbstauskunft die in § 3 Abs. 4a Coronavirus-Impfverordnung genannten Vorgaben bestätigt hat. Weitere Informationen dazu und das Formblatt für die Selbstauskunft finden Sie auf unserer Homepage und in unserem Kammer aktuell 03/2022 vom 11. Januar 2022.
Die Selbstauskunft muss nach Information des DAV dem pharmazeutischen Großhandel bei erstmaliger Bestellung von COVID-19-Impfstoffen für die Impfungen in der Apotheke nicht vorgelegt werden.
Darüber hinaus muss die Apotheke an das elektronische Meldesystem des DAV angeschlossen sein und täglich die in § 4 Abs. 1 CoronaImpfV genannten Daten für das Digitale Impfquoten-Monitoring (DIM) an das RKI melden. Über das elektronische Meldesystem wird der DAV in Kürze gesondert informieren.
Bestellzeitpunkt und -rhythmus COVID-19-Impfstoffe, die in Apotheken verimpft werden sollen
Die Bestellung von COVID-19-Impfstoffen für die Anwendung in der Apotheke muss ‒ analog derjenigen für die übrigen Leistungserbringer ‒ jeweils in der Vorwoche der Auslieferung an den Großhandel übermittelt werden. Für die Lieferung in KW 06 müssen die Apotheken am Dienstag, 1. Februar 2022, bis spätestens 18.00 Uhr, den Impfstoff bei ihrem Großhandel bestellen.
Bestellung der COVID-19-Impfstoffe nur beim Hauptlieferanten
Die Apotheke soll nur bei einer und zwar der Großhandlung bestellen, die Mitglied des PHAGRO ist und von der sie hauptsächlich beliefert wird. Ist der Hauptlieferant der Apotheke kein Mitgliedsunternehmen des PHAGRO, soll die Bestellung ausschließlich bei dem Mitgliedsunternehmen des PHAGRO erfolgen, von dem sie ansonsten überwiegend beliefert wird.
Gesonderte Pharmazentralnummern für die Bestellung der COVID-19-Impfstoffe zur Anwendung in der Apotheke
Für Bestellungen von COVID-19-Impfstoffen für die Anwendung in der Apotheke sind ausschließlich die in dem Informationsschreiben des DAV (Seite 3) aufgeführten Pharmazentralnummern (PZN) zu verwenden.
Die Aufträge sind jeweils separat pro Impfstoff und bezogen auf eine Betriebsstätte an den Großhandel zu übermitteln. Es sollen somit keine Aufträge gebündelt werden, um z. B. die Filialapotheken mit zu versorgen.
Höchstbestellmengen für Comirnaty® für die KW 06/2022 (07.02. bis 11.02.2022)
Für die Bestellung am Dienstag, 1. Februar 2022, wird es die folgenden Höchstbestellmengen für Comirnaty® (BioNTech) geben:
Öffentliche Apotheken, Vertrags-, Privat- und Betriebsärzt:innen und Ärzt:innen in Krankenhäusern:
- 240 Dosen (40 Vials) Comirnaty® (BioNTech)
Impfzentren und mobile Impfteams (ÖGD):
- 1.020 Dosen (170 Vials) Comirnaty® (BioNTech)
Es muss damit gerechnet werden, dass auch weniger als 240 Dosen Comirnaty® geliefert werden.
Für Bestellungen von Spikevax® oder auch COVID-19-Vaccine Janssen ist keine Kontingentierung vorgesehen. Kürzungen können jedoch im Zweifel nicht ausgeschlossen werden.
Die Bestellmengen sollen sich am voraussichtlichen Bedarf in dieser Woche orientieren. Es sollen in den Apotheken keine Lagerbestände für die darauffolgenden Wochen aufgebaut werden.
Für den Fall, dass die Apotheke für mehrere Ärzt:innen und ggf. auch für Impfungen in der Apotheke Impfstoff bestellt und die bestellten Impfstoffdosen seitens des pharmazeutischen Großhandels gekürzt werden, sind die Bestellungen gleichmäßig zu kürzen.
Abrechnung der in Apotheken durchgeführten COVID-19-Impfungen
Für die Abrechnung der in Apotheken durchgeführten COVID-19-Impfungen sind nach Information des DAV mit den an diesem Prozess Beteiligten noch einige Details zu klären. Über das genaue Verfahren wird Mitte Februar 2022 gesondert informiert werden.
Weitere Informationen zum Thema Corona-Impfungen in Apotheken finden Sie – fortlaufend aktualisiert – auf unserer Homepage.
AK Berlin, 28.01.2022