ABDA stellt Dokumente zum COVID-19-Impfstoff Comirnaty® für Kinder (5-11 Jahre) bereit

Dezember 9, 2021

Am 26. November hat die EU-Kommission Biontech und Pfizer die Zulassung für ihren mRNA-basierten Covid-19-Impfstoff Comirnaty® in der Version für Kinder zwischen fünf und elf Jahren erteilt. Für die Kalenderwoche 50 (13. bis 17. Dezember 2021) steht der Impfstoff erstmalig zur Verfügung. Über das Bestellprozedere berichteten wir in Kammer aktuell 102/2021 vom 02.12.2021.

Standardarbeitsanweisung (SOP) zum Umgang mit Comirnaty® Kinder (5-11 Jahre)

Die ABDA stellt eine SOP für den Umgang mit dem Kinderimpfstoff Comirnaty® Kinder (5 bis 11 Jahre) in der Apotheke zur Verfügung, die vom PEI freigegeben wurde. Gleichzeitig hat sie die bereits bestehende SOP für den COVID-19-Impfstoff Comirnaty® (ab 12 Jahren) angepasst. Um Verwechslungen zu vermeiden, sind die Bezeichnungen der Dokumente um die jeweilige Wirkstoffmenge erweitert worden. Außerdem wurden die unterschiedlichen Kappenfarben der Vials in den Dokumenten aufgegriffen.

Die Dokumente finden Sie hier:

Begleitdokumentation COVID-19-Impfstoffe

Im Formblatt für die Begleitdokumentation bei der Belieferung der Ärztinnen und Ärzte mit COVID-19-Impfstoffen wurde der Kinderimpfstoff aufgenommen. Auch hier wurden zur besseren Unterscheidung die Kappenfarben hervorgehoben.

Übersicht Impfzubehör

Die Übersicht Impfzubehör wurde in Zusammenarbeit mit der KBV und dem PHAGRO hinsichtlich Comirnaty® Kinder (5 – 11 Jahre) ergänzt. Das Impfzubehör für die Rekonstitution mit NaCl 0,9 % sowie für die Applikation wird bei der Impfstoffauslieferung mitgeliefert. Aus jedem Vial können 10 Impfdosen entnommen werden.

Alle Dokumente finden Sie auch auf der Webseite der ABDA im geschützten Mitgliederbereich.

Es wird erwartet, dass für den Beginn des Jahres 2022 eine weitere Comirnaty® Formulierung zur Verfügung stehen wird, die bereits gebrauchsfertig ist, also nicht verdünnt werden muss. Dafür wird die ABDA ebenfalls eine eigene SOP zum Umgang in der Apotheke zur Verfügung stellen und die Begleitdokumentation sowie die Übersicht zum Impfzubehör entsprechend erweitern.

AK Berlin, 09.12.2021