Änderung der Coronavirus-Testverordnung
März 31, 2022Die Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung tritt am heutigen Donnerstag (31.03.2022) in Kraft.
Die vorgenommenen Änderungen beschränken sich im Wesentlichen auf eine Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung bis zum 30. Juni 2022 sowie eine Anpassung einzelner Verweise und Einzeldaten in bestimmten Vorschriften.
Eine weitere, auch testende Apotheken betreffende, inhaltliche Änderung wurde zudem in § 8 Satz 2 Coronavirus-Testverordnung (TestV) vorgenommen, wonach ab dem 1. Mai 2022 der Verwaltungskostensatz der Kassenärztlichen Vereinigungen von 3,5 % auf 2,5 % abgesenkt wird. Darüber hinaus müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen dem Ministerium quartalsweise über ihre Abrechnungsprüfungen berichten.
Gestrichen wurde ferner die strikte Bindung der Vergütung für „Bürgertests“ an die Nutzung der Corona-Warn-App (Aufhebung des § 7 Absatz 9 Satz 2 TestV).
AK Berlin, 31.03.2022