Aktueller Stand: Covid-19-Impfungen in Apotheken sollen zeitnah ermöglicht werden – Apothekerkammer Berlin und Berliner Apotheker-Verein bereiten Schulungen vor

Dezember 2, 2021

In der heutigen Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde beschlossen, den Kreis der Personen deutlich auszuweiten, die Covid-19-Impfungen durchführen dürfen. Auch Apotheker:innen in öffentlichen Apotheken sollen COVID-19-Impfungen durchführen dürfen. Die hierzu erforderlichen gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Regelungen sollen zeitnah von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Die Apothekerkammer Berlin und der Berliner Apotheker-Verein bereiten Impf-Schulungen vor.

Kurzfristig – und damit möglicherweise noch in diesem Jahr – soll die Ausweitung des impfenden Personenkreises im Wege der Delegation erfolgen, indem Ärztinnen und Ärzte die Impfung an Apotheker:innen sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen, delegieren dürfen. Nähere Details sind derzeit noch nicht bekannt. Darüber hinaus soll eine gesetzliche Änderung für Apotheker:innen, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere Berufe erfolgen, um den Kreis der Berechtigten auszuweiten, die selbst – also ohne Delegation durch Ärztinnen und Ärzte – in der Corona-Pandemie Covid-19-Impfungen durchführen können.

Nach derzeitigen Informationen sollen in öffentlichen Apotheken ab Januar 2022 Covid-19-Impfungen durchgeführt werden dürfen. Dafür müssen jedoch erst die Rechtsgrundlagen geschaffen werden (Änderung des Infektionsschutzgesetzes und darauf basierender Verordnungen), was erwartungsgemäß nun sehr zügig vonstattengehen dürfte.

Aller Voraussicht nach werden Apotheker:innen, die bereits für Grippeschutzimpfungen geschult sind, keine weitere Schulung benötigen. Dies sind in Berlin derzeit ca. 200 Apotheker:innen. Die Apothekerkammer und der Berliner Apotheker-Verein bereiten weitere Impfschulungen, möglicherweise auch Hospitationen in Impfzentren vor, die voraussichtlich noch in diesem Jahr beginnen werden.

Bitte sehen Sie momentan von weiteren Nachfragen ab, da wir zunächst die genauen Formulierungen der Rechtsgrundlagen abwarten müssen. Wir werden alle Apotheken informieren, sobald wir Ihnen sichere Informationen und ein “sicheres” Angebot machen können.

Offen ist auch noch, welche besonderen Voraussetzungen an geeignete Räumlichkeiten und Ausstattungen der Apotheken für die Durchführung der Covid-19-Impfungen gegebenenfalls benötigen werden. Gehen Sie davon aus, dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen, um eine ausreichende Qualität ebenso sicherzustellen wie eine möglichst schnelle und unbürokratische Steigerung der Anzahl an Impfmöglichkeiten.

Interessierte Apothekenleiter:innen können sich bereits jetzt um folgende Punkte kümmern:

  • Klärung mit der Berufshaftpflichtversicherung, in wie weit der Vertrag die Covid-19-Impfung durch Apotheker:innen abdeckt oder ggf. angepasst werden müsste, wenn die Impfung zu den (freiwilligen) gesetzlich übertragenen Aufgaben einer Apotheke gehören sollte
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen: Angebot der Apothekenleitung an die zu schulenden angestellten Apotheker:innen, sich gegen Hepatitis-B (oder weitere Erkrankungen) impfen zu lassen (§ 6 Abs. 2 ArbMedVV)
  • Erfüllung der Vorgaben des § 20 Abs. 8 IfSG, wonach die in der Apotheke tätigen Personen, einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern haben müssen, wobei derzeit noch in Frage steht, inwieweit eine derartige Forderung in Bezug auf die Steigerung der Corona-Impfungsrate sinnvoll bzw. notwendig ist

Wir werden Sie via Kammer aktuell umgehend informieren, sobald wir neue Information haben.

AK Berlin, 02.12.2021