Aktueller Stand: Covid-Impfungen in Apotheken
Dezember 10, 2021Die Möglichkeit, dass Apotheker:innen in Berlin gegen Covid impfen dürfen, steht kurz vor der Umsetzung. Die Rechtsgrundlage dafür wird mit dem neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzrechts geschaffen. Details werden in der anschließend zu verabschiedenden Corona-Impfverordnung geregelt. Ab diesem Zeitpunkt können alle Kolleginnen und Kollegen, die eine entsprechende Schulung absolviert haben, mit den Impfungen beginnen. Die Apothekerkammer und der Berliner Apotheker-Verein bieten dazu kurzfristig vor dem Jahreswechsel weitere 125 Plätze für Grippeimpfschulungen an, die auch zur Corona-Impfung berechtigen und befähigen.
Der neue Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzrechts wurde inzwischen im Deutschen Bundestag beraten und steht am 10.12.2021 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Nach Verabschiedung und Veröffentlichung wird das Gesetz voraussichtlich zum Ende der nächsten Woche in Kraft treten.
Damit wird sich der Personenkreis, der zu SARS-CoV-2-Schutzimpfungen berechtigt ist, um Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker erweitern. Voraussetzungen zum Impfen sind nach derzeitigem Stand die Absolvierung einer ärztlichen Schulung, die Theorie, Erste-Hilfe-Maßnahmen und praktische Übungen zum Impfen beinhaltet sowie das Vorhandensein geeigneter Räumlichkeiten in der Apotheke (bzw. die Einbindung des Apothekers in andere geeignete Strukturen wie mobile Impfteams). Die Maßnahme zur Beteiligung an den Corona-Impfungen ist befristet und bis Ende 2022 vorgesehen.
Die Bundesapothekerkammer soll dazu bis zum Jahresende in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer ein Mustercurriculum erarbeiten, dessen wesentliche Inhalte bereits vorbereitet sind.
Apotheker, die bereits im Rahmen von Grippeschutzmodellvorhaben geschult wurden, dürfen auf dieser Grundlage Erwachsene auch gegen SARS-CoV-2 impfen. Apotheker, die nach dem neuen (kürzeren) Corona-Curriculum geschult werden, dürfen dann Personen bereits ab 12 Jahren gegen Corona impfen.
Alle weiteren wichtigen Regularien wie Impfstoffbezug, Dokumentation, Vergütung und Abrechnung sind zurzeit noch ungeklärt und werden in der anschließend anstehenden Änderung der Corona-Impfverordnung geregelt werden. Dazu zählen u. a. auch die Meldung der Impfung an das RKI und die Ausgestaltung der räumlichen Voraussetzungen.
Konkretes Schulungsangebot – Grippeimpfung inkl. Covid
Alle Apothekerinnen und Apotheker, die bereits für Grippeschutzimpfungen geschult sind, werden gemäß dem derzeitigen Stand des Gesetzentwurfes keine weitere Schulung benötigen. Dies sind in Berlin derzeit ca. 200 Apotheker:innen. Die Apothekerkammer und der Berliner Apotheker-Verein bieten kurzfristig noch vor dem Jahreswechsel weitere 125 Plätze für Grippeimpfschulungen an. Mit dieser kostenpflichtigen Fortbildung sind die Teilnehmenden sowohl für das Berliner Modellprojekt Grippeimpfen in Apotheken als auch nach dem derzeitigen Stand für die Covid-Impfung Erwachsener qualifiziert und können sofort “loslegen”, sobald die Rahmenbedingungen zur Impfstoffbestellung, Vergütung und Abrechnung bekannt sind.
Alle weiteren Informationen und die Anmeldung finden Sie hier.
Planung von weiteren Schulungen – Covid-Impfung
Sobald das Mustercurriculum der Bundesapothekerkammer voraussichtlich zum Ende des Jahres bzw. Anfang 2022 vorliegt, wird die Apothekerkammer zeitnah weitere kompakte Impfschulungen speziell für Covid allen Berliner Apotheker:innen kostenfrei anbieten. Neben einer online-Theorie-Schulung werden die praktischen Übungen voraussichtlich auch als Hospitationen in Arztpraxen oder Impfzentren erfolgen können.
Darüber hinaus können sich interessierte Apothekerinnen und Apotheker bereits jetzt um folgende Punkte kümmern:
- Klärung mit der Berufshaftpflichtversicherung, inwieweit der Vertrag die Impfung durch Apotheker:innen abdeckt oder ggf. angepasst werden müsste
- Arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen: Angebot der Apothekenleitung an die zu schulenden angestellten Apotheker:innen, sich gegen Hepatitis-B impfen zu lassen (§ 6 Abs. 2 ArbMedVV)
- Erfüllung der Vorgaben des § 20 Abs. 8 IfSG, wonach die in der Apotheke tätigen Personen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern haben müssen.
Wir werden Sie via Kammer aktuell informieren, sobald wir neue Informationen haben.
AK Berlin, 10.12.2021