Anmeldung zur PKA-Zwischenprüfung Frühjahr 2024

Dezember 13, 2023

Die nächste Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet statt:

am 05. März 2024

in der Apothekerkammer Berlin

Littenstraße 10

10179 Berlin

Gemäß § 30 PKA-Prüfungsordnung, wird die Zwischenprüfung in der ersten Hälfte des 2. Ausbildungsjahres durchgeführt.

Alle in Ausbildung stehenden PKA, die an der Zwischenprüfung teilzunehmen haben, sind bis zum 22. Januar 2024 mit dem Formblatt „Anmeldung zur Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte“ bei der Apothekerkammer Berlin, Littenstr. 10, 10179 Berlin, anzumelden.

Die Anmeldeunterlagen sind auf der Homepage der Apothekerkammer Berlin platziert unter:

www.akberlin.de/ausbildung/pharmazeutisch-kaufmaennische-angestellte-pka/anmeldung-zwischenpruefung.html

Mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß § 21 Ausweispflicht und Belehrung, § 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße und § 23 Rücktritt und Nichtteilnahme der o. g. PKA-Prüfungsordnung belehrt.

Der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind beizufügen:

  • Kopie der Fehlzeitenstatistik der bzw. des Auszubildenden über eventuell angefallene Fehlzeiten in der Ausbildungsapotheke
  • Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung. Gemäß § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz darf die Nachuntersuchung nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Für Auszubildende, die innerhalb des ersten Ausbildungsjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, entfällt die Verpflichtung zur Nachuntersuchung.

Das Berichtsheft, Stand Dezember 2023 ist vom 16.01.2024 bis 18.01.2024 in der Apothekerkammer Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin, 1. OG abzugeben. Die Abgabe kann persönlich (von 9:00 Uhr – 16:00 Uhr) oder auf dem Postweg erfolgen.