Anmeldung zur PKA Zwischenprüfung Frühjahr 2026
Dezember 12, 2025Die nächste Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet statt:
am 5. März 2026, in der Apothekerkammer Berlin, Littenstr. 10, 10179 Berlin.
Gemäß § 30 PKA-Prüfungsordnung, wird die Zwischenprüfung in der ersten Hälfte des 2. Ausbildungsjahres durchgeführt.
Alle in Ausbildung stehenden PKA, die an der Zwischenprüfung teilzunehmen haben, sind bis zum
21. Januar 2026
mit dem Formblatt „Anmeldung zur Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte“ bei der Apothekerkammer Berlin, Littenstr. 10, 10179 Berlin, anzumelden.
Die Anmeldeunterlagen sind auf der Homepage der Apothekerkammer Berlin platziert unter:
www.akberlin.de > Ausbildung > Pharmazeutisch kaufmännische Angestellte > Zwischen- und Abschlussprüfung > Anmeldung Zwischenprüfung
Mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß § 21 Ausweispflicht und Belehrung, § 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße und § 23 Rücktritt und Nichtteilnahme der o. g. PKA-Prüfungsordnung belehrt.
Der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind beizufügen:
- eine Kopie der Fehlzeitenstatistik der bzw. des Auszubildenden über eventuell angefallene Fehlzeiten in der Ausbildungsapotheke
- eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung. Gemäß § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz darf die Nachuntersuchung nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Für Auszubildende, die innerhalb des ersten Ausbildungsjahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, entfällt die Verpflichtung zur Nachuntersuchung.
Das Berichtsheft, Stand Dezember 2025 ist vom 14.01.2026 bis 16.01.2026 in der Apothekerkammer Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin, 1. OG abzugeben. Die Abgabe kann persönlich (von 9:00 Uhr – 16:00 Uhr) oder auf dem Postweg erfolgen.