Anmeldung zur PKA Zwischenprüfung Herbst 2020

Juni 24, 2020

Die nächste Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet  

am 5. Oktober 2020

im Fachinstitut für Steuerrecht und Betriebswirtschaft GmbH

Littenstraße 10

10179 Berlin

statt.

Gemäß § 30 PKA-Prüfungsordnung, wird die Zwischenprüfung in der ersten Hälfte des 2. Ausbildungsjahres durchgeführt.

Alle in Ausbildung stehenden PKA, die an der Zwischenprüfung teilzunehmen haben, sind bis zum 21. August 2020 mit dem Formblatt „Anmeldung zur Zwischenprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte“ bei der Apothekerkammer Berlin, Littenstr. 10, 10179 Berlin, anzumelden.

Das Formblatt „Anmeldung zur Zwischenprüfung“ wird den Ausbildungsapotheken

termingerecht zugeschickt. Bei Fehlen des Formblatts wird um eine formlose Anmeldung bis zum o. g. Termin gebeten.

Mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemäß § 21 Ausweispflicht und Belehrung, § 22 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße und § 23 Rücktritt und Nichtteilnahme der o. g. PKA-Prüfungsordnung belehrt.

Der Anmeldung zur Zwischenprüfung sind beizufügen:

  • Kopie der Fehlzeitenstatistik der bzw. des Auszubildenden über eventuell angefallene Fehlzeiten in der Ausbildungsapotheke
  • Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung. Gemäß § 33 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz darf die Nachuntersuchung nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Für Auszubildende, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben, entfällt die Verpflichtung zur Nachuntersuchung.

Das Berichtsheft, Stand Juli 2020 ist vom 17.08.2020 bis 20.08.2020 in der Apothekerkammer Berlin, Littenstraße 10, 10179 Berlin, 1. OG abzugeben. Die Abgabe kann persönlich (von 9.00 Uhr – 16.00 Uhr) oder auf dem Postweg erfolgen.