Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer aktualisiert
Juni 10, 2025Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat die Arbeitshilfen „Dokumentation der Befugnisse des nichtapprobierten pharmazeutischen Personals“, „Unterweisung des pharmazeutischen Personals in der Apotheke gemäß § 3 Abs. 1 ApBetrO“ und „Unterweisung des nicht pharmazeutischen Personals in der Apotheke gemäß § 3 Abs. 1 ApBetrO“ aktualisiert.
In den Arbeitshilfen wurden insbesondere folgende Änderungen vorgenommen:
In der Arbeitshilfe Dokumentation der Befugnisse des nichtapprobierten pharmazeutischen Personals wurde die Formulierung „Arzneimittel, die dem Transfusionsgesetz unterliegen“ durch „Arzneimittel nach § 17 Abs. 6a ApBetrO“ ersetzt. Außerdem wurde der Verweis auf den entfallenen § 73 Absatz 3b AMG gestrichen. Des Weiteren wurde im Kapitel Befugniserweiterung gemäß § 3 Abs. 5c und 5c ApBetrO beim Unterpunkt Information und Beratung ein Hinweis auf die dokumentierten Informations- und Beratungsbefugnisse ergänzt, da nur für diese die Aufsichtspflicht entfällt.
In der Arbeitshilfe Unterweisung des nicht pharmazeutischen Personals in der Apotheke gemäß § 3 Abs. 1 ApBetrO wurden weitere Tätigkeiten aufgelistet und der Arbeitsbereich Information und Beratung wurde präzisiert. Um den Unterschied zu der pharmazeutischen Tätigkeit nach ApBetrO zu verdeutlichen, wurden zwei neue Unterpunkte formuliert:
• Vorbereitung der Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln und
• Beratung und Verkauf von apothekenüblichen Waren gemäß § 3 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7 PharmKfmAusbV
Die Arbeitshilfe Unterweisung des pharmazeutischen Personals in der Apo-heke gemäß § 3 Abs. 1 ApBetrO wurde um ein Freitextfeld für die Dokumentation nicht pharmazeutischer Tätigkeiten erweitert.
Die Arbeitshilfen stehen auf der Webseite der ABDA zum Download zur Verfügung.
Quelle: Schreiben der BAK an die Pharmazeutischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Apothekerkammern vom 20. Mai 2025