Arbeitsrecht FAQ: Beschäftigung von Aushilfskräften während der Corona-Pandemie
März 30, 2020Die Apothekerkammer Berlin hat ihren Stellenmarkt um die Auswahl „Corona-Hilfe“ im Feld „Arbeitszeit“ erweitert. Um Arbeitgebern und Aushilfskräften Sicherheit beim Abschluss von Arbeitsverträgen zu geben hat die Kammer eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit der Erstellung von FAQs zu den wichtigsten Aspekten beauftragt. Darin sind auch Erleichterungen, die mit den aktuellen Gesetzesänderungen aufgrund der Corona-Krise geschaffen worden sind, enthalten.
Vorbemerkung
Die Apothekerkammer Berlin hat diese arbeitsrechtliche Information im Kontext mit dem neu geschaffenen Stellenmarkt für Aushilfskräfte von einer auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei erstellen lassen. Das Arbeitsrecht gehört nicht zu den Aufgaben der Apothekerkammer Berlin und die Kammer erteilt über diese Information hinaus auch keine Auskünfte. Für Arbeitgeber ist der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA), in Berlin der Berliner Apotheker-Verein zuständig, für Arbeitnehmer die Apothekengewerkschaft ADEXA.
Wer einen Fachanwalt für Arbeitsrecht sucht, wird auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Berlin fündig.
Hier finden Sie FAQs zum Abschluss von Arbeitsverträgen im Kontext mit der „Corona-Hilfe“: