Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Januar 31, 2023

Am 30. Januar 2023 wurde im Bundesgesetzblatt eine Rechtsverordnung mit dem Inhalt veröffentlicht, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufgehoben wird.

Hierdurch entfallen die in dieser Verordnung bislang enthaltenen speziellen Pflichten für Arbeitgeber im Kontext der Corona- Pandemie. Unverändert müssen Arbeitgeber aber die allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben beachten und in diesem Zusammenhang auch die weiterhin bestehenden Infektionsgefahren berücksichtigen. Hilfestellungen für Apotheken sind weiterhin in den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer verfügbar, welche über die ABDA-Homepage heruntergeladen werden können.

AK Berlin, 31.01.2023