Auslauftermine Corona bedingter Sonderregelungen

Mai 5, 2022

Die ABDA hat eine Übersicht von Auslaufterminen Corona bedingter Sonderregelungen erstellt, die für Apotheken, Apothekerinnen und Apotheker sowie in Ausbildung befindliche Personen relevant sind. Angesichts der derzeit noch ungewissen Fortentwicklung der pandemiebezogenen Sonderregelungen, welche maßgeblich mit dem Ende der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (§ 5 Abs. 1 IfSG) am 25.11.2021 zusammenhängt, sind nachstehend die derzeitigen Termine des Außerkrafttretens einzelner apothekenrelevanter Regelungen nach derzeitiger Rechtslage (Stand: 03.05.2022) mit stichwortartiger Angabe der wichtigsten Inhalte aufgelistet. Allgemein gilt über diese konkreten Termine hinaus, dass nach den derzeitigen Ermächtigungsgrundlagen (§ 5 Abs. 4 IfSG und § 20i Abs. 3 SGB V) die genannten Rechtsverordnungen spätestens ein Jahr nach der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite außer Kraft treten, also ohne gesetzliche Neuregelung nicht über den 25.11.2022 hinaus verlängert werden können.

SARS-CoV-2-ArbSchV: 25.05.2022

Verbindlichkeit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel; betriebliches Hygienekonzept; kostenfreies Testangebot durch Arbeitgeber; betriebliche Schutzimpfungen

TestV: 30.06.2022

Ansprüche auf kostenloses Tests; Berechtigung zur Leistungserbringung; Abrechnungs- und Dokumentationsvorgaben

SARS-CoV-2-AMVersV: 31.05.2022

Erweiterte Auswahlmöglichkeiten zu § 129 SGB V / Rahmenvertrag; Beschränkung von Retaxationen; Dispensmöglichkeiten von apothekenrechtlichen Vorgaben; mögliche Teilmengenabgabe; betäubungsmittelrechtliche Ausnahmetatbestände; Auskunftspflichten über Bestände versorgungsrelevanter Produkte

ImpfV: 31.05.2022 [Referentenentwurf: bis 25.11.2022)

Ansprüche auf Schutzimpfung; Berechtigung zur Leistungserbringung; Impfstoffversorgung; Vergütung und Abrechnung

Vereinsrecht: 31.08.2022

Online-Sitzungen oder schriftliche Beschlussfassungen auch ohne satzungsrechtliche Regelung

MedBVSV: 25.11.2022

Zentrale Beschaffung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, In-Vitro-Diagnostika, Desinfektionsmitteln, Schutzmasken durch den Bund; Ausnahmen von AMG-Vorgaben für betroffene Arzneimittel [u.a. Allgemeinverfügungen der Länder zum Abpacken von Impfstoffen]; HWG-Ausnahme für Werbeverbot bei Corona-Tests

Ausbildung Gesundheitsfachberufe (u.a. PTA): ein Jahr nach Ende der pandemischen Lage (25.11.2022)

Option für Online-Unterricht; Möglichkeit einer Ausbildungsverlängerung; Erleichterungen für Prüfungsorganisation und Praxisanleitung

Corona-Impfbefugnis für Apotheker: 31.12.2022

§ 20b IfSG wird gemäß Artikel 2 Corona-ImpfPrävStG zum Jahresende aufgehoben

Ausnahmen Approbationsordnung: Ende März 2022 ausgelaufen; Übergangsregelung zur Anerkennung gilt aber (nur) für die bislang von ihr Betroffenen bis zum Ende der jeweiligen Studiumsphase weiter.

Digitale Lehrformate; Ausnahmen für Famulatur und praktische Ausbildung in der Apotheke; Prüfungsorganisation Zweiter Abschnitt

AK Berlin, 05.05.2022