Ausstellung von COVID-19-Impfzertifikaten für nicht in Deutschland geimpfte Personen
Juni 21, 2021Für die nachträgliche Ausstellung von Impfzertifikaten für Personen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten geimpft wurden, ist in Absprache mit dem BMG die Ausstellung eines digitalen Impfzertifikats (nach besonders sorgfältiger Prüfung der Echtheit der Dokumente und der Plausibilität des Antrags) möglich, wenn
- ein vollständiger und authentischer Impfnachweis aus einem anderen EU-Mitgliedstaat vorgelegt wird,
- der Antragsteller zum in § 1 Abs. 1 CoronaImpfV genannten Personenkreis gehört, und
- glaubhaft macht, dass er in absehbarer Zeit nicht in denjenigen EU-Mitgliedstaat zurückkehren wird, in dem er geimpft wurde (und daher dort kein Zertifikat erlangen kann).
Bei Personen, die in Drittstaaten geimpft wurden, kann nach den gleichen Grundsätzen verfahren werden. Nach besonders sorgfältiger Prüfung des Einzelfalls kann ein Impfzertifikat ausgestellt werden, vorausgesetzt, der Impfstoff ist in der EU zugelassen.
Diese Empfehlungen wurden in die Kapitel 2.4 und 2.5 der „Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Impfzertifikate durch Apotheker“ aufgenommen, die Sie auf der Coronaseite der ABDA-Homepage finden.
AK Berlin, 21.06.2021