BAK-Leitlinie zur Durchführung von Schutzimpfungen aktualisiert

August 29, 2024

Die Bundesapothekerkammer (BAK) hat die Leitlinie zur Qualitätssicherung und den dazugehörigen Kommentar zum Thema „Durchführung von Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken“ aktualisiert.

Die Änderungen ergaben sich zum einen durch das Außerkrafttreten von § 3 COVID-19-Vorsorgeverordnung, der die an das RKI zu übermittelnden Angaben über die durchgeführte COVID-19-Impfung regelte, zum anderen durch die Abschaltung des Digitalen Impfquotenmonitorings (DIM) zur Meldung von COVID-19- und Grippeschutzimpfungen.

Künftig sollen die Daten über durchgeführte Schutzimpfungen an das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) gemeldet werden. Dazu müssen sich alle impfenden Stellen an DEMIS anschließen. Das berufsstandseigene Portal der GEDISA mbH wird ebenfalls an DEMIS angebunden, so dass für die Apotheken auch zukünftig über die Eingabe der Impfdaten in das Portal die Meldung an das RKI automatisch generiert wird.

Die Verpflichtung zur Meldung der Daten über durchgeführte Impfungen gegen COVID-19 und Grippe und die zu übermittelnden Angaben ergeben sich künftig ausschließlich aus § 13 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz.

Die Leitlinie und den dazugehörigen Kommentar finden Sie auf der Webseite der ABDA unter „Leitlinien und Arbeitshilfen“.