BAK-Leitlinien zum Thema „Information und Beratung“ aktualisiert

November 27, 2025

Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) hat die folgenden Leitlinien zur Qualitätssicherung und die dazugehörigen Kommentare verabschiedet:

  • Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Selbstmedikation
  • Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung

Vor dem Hintergrund der Nutzungsverpflichtung für Apotheken seit dem 1. Oktober 2025 ist die anlassbezogene Einsichtnahme in die Patientendaten, über die elektronischen Patientenakte (ePA) und über die Patientendatei in der Apotheke (Kundenkarte), in den jeweiligen Leitlinien aufgegriffen worden.

Die Leitlinien, Kommentare sowie die aktualisierten Arbeitshilfen stehen auf der Webseite der ABDA zur Verfügung.