Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder

November 20, 2025

Am 28. Juni 2025 sind das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie die auf seiner Basis erlassene Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) in Kraft getreten. Das BFSG bezweckt, im Interesse von Verbrauchern und Nutzern die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten, um das Recht auf Teilhabe am Leben der Gesellschaft für Menschen mit Behinderungen zu stärken, § 1 Abs. 1 BFSG. Apotheken sind von den neuen Regelungen betroffen, sofern sie Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, insbesondere also Online-Shops betreiben.

Die Gemeinsame Marktüberwachungsbehörde der Länder (MLBF) hat als zuständige Behörde nach dem BFSG nun ihre Tätigkeit aufgenommen.

Die MLBF ist erreichbar unter

MLBF 
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg

Telefon: 0391 567 6970
E-​Mail: 
MLBF(at)ms.sachsen-​anhalt.de

oder unter dem Internetangebot.  

Apotheken, die in den Anwendungsbereich des BFSG fallen, sind damit nunmehr rechtssicher in der Lage, der Pflichtangabe nach § 14 Abs. 1 Nummer 2 BFSG i.V.m. Anlage 3 Nummer 1 lit. d) BFSG (Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde) nachkommen zu können.

Weitere Informationen dazu finden Sie im Infocenter A-Z auf unserer Homepage.