Berlin führt „Maskenpflicht“ in öffentlichen Verkehrsmitteln ein. – Wichtige Informationen für Apotheken!

April 22, 2020

Der Berliner Senat hat mit der am 21.04.2020 beschlossenen 4. Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ab dem 27.04.2020 zur Pflicht gemacht. Dies wird die Nachfrage nach Masken weiter befeuern. Wichtig für die Apotheken ist zunächst zu verstehen, welche Arten von Masken es gibt und für welche Verwendungszwecke sie zum Einsatz kommen. Dies gilt es gegenüber der Bevölkerung zu kommunizieren. Eine sicher schwierige Aufgabe, weil neben fehlendem Wissen viel Irrationalität im Spiel ist.

Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat den Bedarf an Masken vorgerechnet: „Wenn wir allen Menschen in Deutschland das Arbeiten, Einkaufen und Busfahren mit Mundschutz ermöglichen möchten, brauchen wir zwischen acht und zwölf Milliarden Masken pro Jahr“, sagte Altmaier der Zeitung Bild am Sonntag. Diese gewaltige Zahl verdeutlicht, dass der Bedarf kurzfristig nicht gedeckt werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass das knappe Gut Masken entsprechend der konkreten Verwendung bedarfsgerecht in die richtigen Kanäle gelangt und denjenigen zur Verfügung steht, die zertifizierte Masken tatsächlich benötigen.

Bei „den Masken“ ist zu unterscheiden zwischen:

  • filtrierenden Halbmasken nach FFP2 oder FFP3 Standard,
  • Mund-Nase-Schutz bzw. Operations-(OP)Masken und
  • Behelfs-Mund-Nase-Masken, die aus handelsüblichen Stoffen hergestellt werden (sogenannte Community-Masken oder DIY-Masken).

Informationen zu den Maskentypen finden Sie auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Die FFP-Masken und die OP-Masken kommen zum Schutz von Personen im Gesundheits- und Pflegebereich zum Einsatz, weil diese Personen durch den unmittelbaren Kontakt mit kranken Menschen besonders gefährdet sind. Hier ist das Einhalten von Abstand nicht möglich. Hinzu kommt, dass Gesundheits- und Pflegepersonal systemrelevant ist. Wenn sich Gesundheits- und Pflegepersonal infiziert, fällt es für die Versorgung aus und die Lage würde sich verschärfen. Deshalb müssen die knappen Bestände an qualifizierten Masken dem Gesundheits- und Pflegebereich zur Verfügung stehen.

Für den privaten Gebrauch kommen Behelfs-Mund-Nase-Masken, die aus handelsüblichen Stoffen hergestellt werden (Community-Masken oder DIY-Masken), zum Einsatz. Der entsprechende Schutz kann auch durch das Tragen von Schals und Tüchern erfolgen.

Die Community-Masken genügen den Anforderungen der Berliner SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung, die ab dem 27.04.2020 das Tragen von Mund-Nase-Schutz im öffentlichen Nahverkehr vorschreibt, siehe https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/#headline_1_3.

Apotheken dürfen neben den zertifizierten Schutzmasken auch textile Mund-Nase-Masken (Community-Masken, DIY-Masken) verkaufen. Es handelt sich hierbei um apothekenübliche Waren gemäß § 1a Abs. 10 Nr. 2 ApBetrO, d. h. um Gegenstände, die der Gesundheit von Menschen unmittelbar dienen. Diese textilen Masken sind kein Medizinprodukt und auch keine Schutzausrüstung (siehe BfArM Maskentypen). Sie dürfen deshalb nicht als „Schutzmasken“ angeboten werden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie diese Bezeichnung nicht für die textilen Masken zu verwenden! Es drohen Ansprüche wegen Sachmängelhaftung und Abmahnungen!

Noch ein Wort zu den Preisen: Die Kammer hat bereits mehrfach darüber informiert, dass bei ihr Beschwerden über die von Apotheken aufgerufen Preise eingegangen sind. Wir bitten die Apotheken nochmals dringend, den Kunden die Preisbildung zu erklären, damit nicht der falsche Eindruck entsteht, die Apotheken würden die Situation ausnutzen.

AK Berlin, 22.04.2020