Berlin schließt Schulen und Kitas: Systemrelevante Berufsgruppen wie Apothekenmitarbeiter haben Anspruch auf Notbetreuung

März 16, 2020

Der Berliner Senat hat am 13. März 2020 beschlossen, dass ab 16./17. März 2020 alle Schulen und Kitas bis zum Ende der Osterferien geschlossen werden. Für Ausnahmefällewird eine Notbetreuungeingerichtet. Diese soll in den Kitas bzw. Schulen stattfinden, die die Kinder bereits besuchen. Sie kann nur von Eltern in Anspruch genommen werden, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und keine andere Möglichkeit einer Kinderbetreuung organisieren können. Die vom Senat festgelegte Liste der anspruchsberechtigten Berufsgruppen beinhaltet u.a. „betriebsnotwendiges Personal“ im Gesundheitsbereich. Apotheken sind explizit genannt.

Die Regelung stellt nicht auf einzelne Berufe ab, sondern allgemein auf Personal, das für die Aufrechterhaltung des Betriebs notwendig ist. In Apotheken wird dies insbesondere das pharmazeutische Personal sein, die Regelung ist aber nicht hierauf beschränkt. Vielmehr können auch PKA und sonstige Beschäftigte „betriebsnotwendiges Personal“ sein.

Für die Notbetreuung in Kitas und Schulen ist eine Selbsterklärung der Eltern erforderlich, um diese in Anspruch nehmen zu können. Darin bestätigen die Eltern/Sorgeberechtigten, dass sie

a) einer der definierten Berufsgruppen angehören sowie

b) keine andere Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind einrichten können.

Ein Formular und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF).