Chargenprüfung bei der Erstellung von COVID-19-Impfzertifikaten – Möglichkeiten und Grenzen
Dezember 29, 2021Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat über die Möglichkeiten und Grenzen der Chargenprüfung auf dem DAV-Apothekenportal www.mein-apothekenportal.de informiert. Die Prüfung der Chargennummer sei optional und könne im Einzelfall einen bereits bestehenden Verdacht auf Fälschung der Impfdokumente erhärten. Die Chargenprüfung könne somit einen Anhaltspunkt auf eine gefälschte Impfdokumentation liefern, es sei jedoch nicht möglich, damit abschließend deren Echtheit zu verifizieren.
Seit dem 16. Dezember 2021 kann im Apothekenportal auf www.mein-apothekenportal.de bei der Ausstellung der COVID-19-Impfzertifikate die Chargennummer des verimpften COVID-19-Impfstoffs geprüft werden. Es wird nach Eintragung des COVID-19-Impfstoffs, der Chargennummer und des Impfdatums geprüft, ob die Chargennummer des Impfstoffs beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gelistet ist, und der Impfstoff innerhalb des Zeitraums von der Auslieferung bis zum Verfallsdatum der Charge verimpft wurde.
Der DAV hatte auf die Möglichkeiten und Grenzen der Überprüfung der Chargennummern bei der Ausstellung der digitalen COVID-19-Impfzertifikate hingewiesen.
Aus gegebenem Anlass bittet der DAV nochmals dringend, die Apotheken auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen:
Die Prüfung der Chargennummer ist optional und kann im Einzelfall einen bereits bestehenden Verdacht auf Fälschung der Impfdokumente erhärten. Wird eine Charge nicht bestätigt, ist aus nachfolgenden Gründen nicht zwangsläufig von einer Fälschung auszugehen:
- Die im Apothekenportal hinterlegten Chargen werden nur einmal wöchentlich vom PEI aktualisiert, so dass aktuell freigegebene Chargen im System noch fehlen können.
- Chargen, die Deutschland kurzfristig als Sonderkontingente aus anderen Ländern zur Verfügung gestellt wurden, sind in der Datenbank noch nicht erfasst.
- COVID-19-Impfstoffe von Chargen, die im Ausland verimpft wurden, sind in der Datenbank in der Regel nicht erfasst. Dies betrifft z. B. Fälle, in denen Personen im Ausland geimpft worden sind und die sich in Deutschland ein digitales Impfzertifikat ausstellen lassen wollen.
Alle Beteiligten arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, dass für die Fallkonstellationen, die unter den ersten beiden Spiegelstrichen genannt sind, die Chargennummern erfasst und in das Portal eingestellt werden können.
Gibt es außer der fehlenden Bestätigung der Chargennummer über das Apothekenportal keine Anhaltspunkte, die auf eine Fälschung hindeuten, kann trotz negativer Prüfung ein Zertifikat ausgestellt werden. Es ist auch nicht erforderlich, die Charge auf anderem Wege zu verifizieren.
Wird die Chargennummer bestätigt, ist eine Fälschung dennoch nicht ausgeschlossen.
Die Chargenprüfung kann somit einen Anhaltspunkt auf eine gefälschte Impfdokumentation liefern, kann aber nicht abschließend deren Echtheit verifizieren.
Für die Ausstellung des digitalen COVID-19-Impfzertifikats bzw. dessen Nichtausstellung kommt es somit auf die Würdigung aller Umstände im Einzelfall an.
AK Berlin, 29.12.2021