Corona – FFP 2-Masken und weitere MNS als Persönliche Schutzausrüstung des Landes Berlin für Berliner Apotheken wieder bestellbar

Juni 25, 2020

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung beschafft persönliche Schutzausrüstung (PSA) für das Berliner Gesundheitswesen. Die Kammer informiert via Newsletter Kammer aktuell über bestellbares PSA-Material.

Aktuell kann jede Berliner Apotheken über das PSA-Portal der Kammer einmalig 50 Schutzmasken (FFP 2-Standard) im Paket mit 100 Stück Mund-Nase-Schutz (MNS), solange der Vorrat reicht, bestellen. Bestellschluss ist der 05.07.2020. Die Auslieferung erfolgt zeitnah nach dem Bestellschluss.

Sollte das PSA-Material nicht vollständig abgerufen werden oder zwischenzeitlich weiteres Material eintreffen, wird der Bestellzeitraum verlängert und die Menge pro Paket und Apotheke angepasst. Die Kammer informiert darüber via Newsletter Kammer aktuell.

Für die Bestellung gehen Sie bitte auf das PSA-Portal der Apothekerkammer und loggen sich dort mit dem allgemeinen Passwort:

psa-Covid19-AKB

ein.

Die Verifikation der Apotheke erfolgt während des Bestellprozesses im Hintergrund. Die Angabe der Apothekennummer ist ein Pflichtfeld. Sie finden die Apothekennummer in Ihrem Beitragsbescheid, bei der Zuteilung der Notdienstgruppe und im Notdienstkalender (Weißes Heft) in der Rubrik „Gruppe“. Die Apothekennummer beginnt mit „Ö“, gefolgt von einer vierstelligen Ziffer.

Bestellbar ist jeweils die voreingestellte Art und Menge.

Verkäufer der Masken ist das Land Berlin, das auch die Qualität und die Eignung als persönliche Schutzausrüstung gewährleistet. Die Kammer organisiert zusammen mit der Alliance Healthcare Deutschland AG (AHD) die Verteilung.

Das Land Berlin behält sich vor, die Kosten der verteilten PSA-Materialien ggf. anteilig von den Apotheken zurückzufordern. Ob das Land Berlin eine Kostenberechnung vornehmen wird, ist noch offen. Die Apotheken würden in diesem Fall im Nachgang zu der ausgegebenen Ware ein gesondertes Kostenerstattungsschreiben vom Land Berlin erhalten.

Die Lieferung erfolgt durch die Alliance Healthcare Deutschland AG (AHD), Neues Ufer 13, 10553 Berlin. Die Kammer übermittelt zu diesem Zweck an die AHD die folgenden Daten:

Name der Apotheke, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort, Art und Menge der Bestellung und soweit vorhanden die AHD-Kundennummer.

Die Alliance Healthcare Deutschland AG (AHD) stellt der bestellenden Apotheke eine Logistikpauschale in Höhe von 6,90 EUR netto je Lieferung in Rechnung. Die Zahlung erfolgt von der Apotheke an die AHD.

Eine Retoure ist ausgeschlossen.

Die Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, das Apothekenteam vor Infektionen zu schützen, damit es keine Ausfälle bei dem systemrelevanten Personal gibt. Denn wenn diese Personen ausfallen, können sie auch niemandem mehr helfen.

Auch aufgrund der Festlegung in § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie darf das zentral beschaffte PSA-Material daher nicht an die Bevölkerung abgegeben werden, auch nicht bei möglichem Nachfragedruck! Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung des durch die zentrale Beschaffungsstelle des Landes Berlin beschafften Materials würde die weitere Versorgung der Berliner Apotheken mit PSA gefährden. Deshalb ist beim Empfang des PSA-Materials eine schriftliche Bestätigung der bestimmungsgemäßen Verwendung ausschließlich zum Zwecke des Arbeitsschutzes abzugeben.

AK Berlin, 03.07.2020