Corona-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Freiberufler

April 1, 2020

Der Bund und die Länder haben zur Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise umfangreiche finanzielle Sofortmaßnahmen für Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sowie für Freiberufler beschlossen.

Der Bundesverband der Freien Berufe hat einen sehr guten Überblick der Hilfen erstellt. Die IHK Berlin hat einen thematisch gegliederten Leitfaden erstellt.

Welche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten gibt es für Selbstständige und Unternehmen? An wen muss man sich wenden? Was für Voraussetzungen muss man als Unternehmer mitbringen?

Es ist nicht leicht, bei der Fülle der Maßnahmen den Überblick zu behalten. Die Hilfsmaßnahmen gliedern sich in die folgenden Arten:

  • Zuschüsse (d. h. nicht rückzahlbare Finanzhilfen)
  • Kredite und Darlehen
  • Kurzarbeitergeld
  • Steuerstundung
  • Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat einen „Überblick Soforthilfen für Freiberufler“ erstellt, der nach Bundeshilfen und Landeshilfen gegliedert ist. Zu jeder Hilfsmaßnahme gibt es eine Kurzbeschreibung mit weiterführenden Links zu den zuständigen Stellen.

Die IHK Berlin hat einen thematisch gegliederten Leitfaden erstellt. Welche Mittel es im Einzelnen gibt, wer bezugsberechtigt ist und wie die Modalitäten der Inanspruchnahme der einzelnen Maßnahmen sind, erfahren Sie auf der Internetseite der IHK Berlin

Außerdem gibt es auf der IHK-Webseite Informationen zu vielen Facetten der Auswirkungen von Corona auf den Betrieb. Die Webseite beinhaltet auch gute Informationen für Apothekerinnen und Apotheker, die in der pharmazeutischen Industrie sowie in Institutionen und Einrichtungen tätig sind.

Die Investitionsbank Berlin vergibt die vom Land Berlin bereitgestellten Hilfen.

AK Berlin, 01.04.2020