Corona – Persönliche Schutzausrüstung des Landes Berlin für Berliner Apotheken jetzt bestellbar

Mai 7, 2020

Wir haben mit Kammer aktuell 33/2020 vom 05.05.2020 darüber informiert, dass die von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung beschaffte persönliche Schutzausrüstung (PSA) für das Berliner Gesundheitswesen über das von der Kammer neu geschaffene PSA-Portal bestellt werden kann. Aktuell sind je Apotheke 100 Stück Mund-Nase-Schutz (MNS) bestellbar. Die Auslieferung wird ab dem 13.05.2020 erfolgen. Bestellungen können bis einschließlich 12.05.2020 vorgenommen werden.

Für die Bestellung gehen Sie auf das PSA-Portal der Apothekerkammer und loggen sich dort mit dem allgemeinen Passwort:

psa-Covid19-AKB

ein.

Die Verifikation der Apotheke erfolgt während des Bestellprozesses im Hintergrund. Die Angabe der Apothekennummer ist ein Pflichtfeld. Sie finden die Apothekennummer in Ihrem Beitragsbescheid, bei der Zuteilung der Notdienstgruppe und im Notdienstkalender (Weißes Heft) in der Rubrik „Gruppe). Die Apothekennummer beginnt mit „Ö“, gefolgt von einer vierstelligen Ziffer.

Bestellbar ist jeweils die voreingestellte Art und Menge. Sollte das PSA-Material nicht vollständig abgerufen werden oder zwischenzeitlich weiteres Material eintreffen, wird die Kammer daraus wieder neue Bestellpakete bilden und via Newsletter Kammer aktuell anbieten. Die erste Tranche von 100 Stück MNS je Apotheke kann bis einschließlich 12.05.2020 bestellt werden.

Die Lieferung erfolgt durch die Alliance Healthcare Deutschland AG (AHD), Neues Ufer 13, 10553 Berlin. Die Kammer übermittelt zu diesem Zweck an die AHD die folgenden Daten:

Name der Apotheke, Straße, Haus-Nummer, PLZ und Ort sowie Art und Menge der Bestellung. Soweit vorhanden, wird die AHD-Kundennummer ebenfalls übermittelt.

Das Land Berlin behält sich vor, die Kosten für das gelieferte PSA-Material von den Apotheken zurückzufordern. Verkäufer ist das Land Berlin, das auch die Qualität und die Eignung als persönliche Schutzausrüstung gewährleistet.

Die Kammer organisiert zusammen mit AHD lediglich die Verteilung. Ob das Land Berlin eine Kostenberechnung vornehmen wird, ist noch offen. Die Apotheken würden in diesem Fall im Nachgang zu der ausgegebenen Ware ein gesondertes Kostenerstattungsschreiben vom Land Berlin erhalten. Die in dem Bestellvorgang angegebenen Kosten für Porto und Versand sind von der bestellenden Apotheke zu tragen. Für die jetzt zur Auslieferung kommende erste Tranche von 100 Stück MNS je Apotheke fallen keine Kosten für Porto und Versand an. Eine Retoure ist ausgeschlossen.

Die Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, das Apothekenteam vor Infektionen zu schützen, damit es keine Ausfälle bei dem systemrelevanten Personal gibt. Denn wenn diese Personen ausfallen, können sie auch niemandem mehr helfen.

Auch aufgrund der Festlegung in § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie darf das zentral beschaffte PSA-Material daher nicht an die Bevölkerung abgegeben werden, auch nicht bei zu erwartendem Nachfragedruck! Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung des durch die zentrale Beschaffungsstelle des Landes Berlin beschafften Materials würde die weitere Versorgung der Berliner Apotheken mit PSA gefährden. Deshalb ist beim Empfang des PSA-Materials eine schriftliche Bestätigung der bestimmungsgemäßen Verwendung ausschließlich zum Zwecke des Arbeitsschutzes abzugeben.

AK Berlin, 07.05.2020