Corona – Zweite Tranche Persönliche Schutzausrüstung des Landes Berlin für Berliner Apotheken noch bestellbar

Mai 15, 2020

Wir haben mit Kammer aktuell darüber informiert, dass die von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung beschaffte persönliche Schutzausrüstung (PSA) für das Berliner Gesundheitswesen über das von der Kammer neu geschaffene PSA-Portal bestellt werden kann. Aktuell sind in der zweiten Tranche je Apotheke 200 Stück Mund-Nase-Schutz (MNS), solange der Vorrat reicht, bestellbar. Bestellungen können bis einschließlich 24.05.2020 vorgenommen werden. Die Auslieferung der ersten und zweiten Tranche wird ab dem 25.5.2020 erfolgen.

Für die Bestellung gehen Sie auf das PSA-Portal der Apothekerkammer und loggen sich dort mit dem allgemeinen Passwort:

psa-Covid19-AKB

ein.

Die Verifikation der Apotheke erfolgt während des Bestellprozesses im Hintergrund. Die Angabe der Apothekennummer ist ein Pflichtfeld. Sie finden die Apothekennummer in Ihrem Beitragsbescheid, bei der Zuteilung der Notdienstgruppe und im Notdienstkalender (Weißes Heft) in der Rubrik „Gruppe“. Die Apothekennummer beginnt mit „Ö“, gefolgt von einer vierstelligen Ziffer.

Bestellbar ist jeweils die voreingestellte Art und Menge. Sollte das PSA-Material nicht vollständig abgerufen werden oder zwischenzeitlich weiteres Material eintreffen, wird die Kammer daraus wieder neue Bestellpakete bilden und via Newsletter Kammer aktuell anbieten. Die zweite Tranche von 200 Stück MNS je Apotheke kann, solange der Vorrat reicht, bis einschließlich 24.05.2020 bestellt werden.

Die Lieferung erfolgt durch die Alliance Healthcare Deutschland AG (AHD), Neues Ufer 13, 10553 Berlin. Die Kammer übermittelt zu diesem Zweck an die AHD die folgenden Daten:

Name der Apotheke, Straße, Haus-Nummer, PLZ und Ort sowie Art und Menge der Bestellung. Soweit vorhanden, wird die AHD-Kundennummer ebenfalls übermittelt.

Das Land Berlin behält sich vor, die Kosten für das gelieferte PSA-Material von den Apotheken zurückzufordern. Verkäufer ist das Land Berlin, das auch die Qualität und die Eignung als persönliche Schutzausrüstung gewährleistet.

Die Kammer organisiert zusammen mit AHD lediglich die Verteilung. Ob das Land Berlin eine Kostenberechnung vornehmen wird, ist noch offen. Die Apotheken würden in diesem Fall im Nachgang zu der ausgegebenen Ware ein gesondertes Kostenerstattungsschreiben vom Land Berlin erhalten. Die in dem Bestellvorgang angegebenen Kosten für Porto und Versand sind von der bestellenden Apotheke zu tragen. Für die jetzt zur Auslieferung kommende zweite Tranche von 200 Stück MNS je Apotheke fallen keine Kosten für Porto und Versand an. Eine Retoure ist ausgeschlossen.

Die Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, das Apothekenteam vor Infektionen zu schützen, damit es keine Ausfälle bei dem systemrelevanten Personal gibt. Denn wenn diese Personen ausfallen, können sie auch niemandem mehr helfen.

Auch aufgrund der Festlegung in § 1 Abs. 2 der Verordnung zur Beschaffung von Medizinprodukten und persönlicher Schutzausrüstung bei der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie darf das zentral beschaffte PSA-Material daher nicht an die Bevölkerung abgegeben werden, auch nicht bei zu erwartendem Nachfragedruck! Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung des durch die zentrale Beschaffungsstelle des Landes Berlin beschafften Materials würde die weitere Versorgung der Berliner Apotheken mit PSA gefährden. Deshalb ist beim Empfang des PSA-Materials eine schriftliche Bestätigung der bestimmungsgemäßen Verwendung ausschließlich zum Zwecke des Arbeitsschutzes abzugeben.

AK Berlin, 15.05.2020