Covid-19-Impfstoffbestellung für die KW 20
Mai 10, 2021Die ABDA hat die Kammern und Verbände über die neuen „Spielregeln“ für die Bestellung der COVID-19-Impfstoffe für die Woche vom 17. bis 21. Mai 2021 (KW 20) informiert und um Weitergabe der Informationen an die Apotheken gebeten.
Alle für die Bestellung der COVID-19-Impfstoffe für die KW 20 relevanten Informationen finden Sie hier. Diese betreffen:
» die Liefermengen der pharmazeutischen Unternehmen in KW 20 (etwa 1,6 Mio. Dosen Comirnaty® von BioNTech und 1,0 Mio. Dosen Vaxzevria® von AstraZeneca), d. h. insgesamt etwa 2,6 Mio. Dosen,
» die von der KBV den Vertragsärzten empfohlenen Höchstbestellmengen für die Erstimpfungen mit Comirnaty®,
» Bestellungen für Zweitimpfungen mit Comirnaty® in der „Vertretungspraxis“,
» Bestellung des Vertragsarztes für die Woche nach kurzzeitiger Schließung der Praxis, z. B. aufgrund von Urlaub, sowie
» die geplante Einbindung der Betriebsärzte und der privatärztlichen Praxen in die Nationale Impfkampagne voraussichtlich ab Juni 2021.
Überarbeitete Dokumente auf der Webseite der ABDA
Die ABDA hat das Dokument „Lieferung COVID-19-Impfstoffe an die niedergelassenen Vertragsärzte“ mit dem Titel „Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“ neu gefasst. Es enthält wie bisher ausführliche Hinweise über die Organisation der Impfstoffbestellung und -belieferung, jedoch ohne aktuelle Zahlen und Bestellmengen.
Die wöchentlichen Änderungen, insbesondere zu Liefermengen und empfohlenen Bestellmengen, werden künftig als zusätzliches Dokument mit der Bezeichnung „Aktuelle Hinweise zur Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“ auf der Webseite der ABDA im Mitgliederbereich zur Verfügung stehen.
Sollten sich bei der Versorgung der Ärzte mit COVID-19-Impfstoffen strukturelle Änderungen ergeben, z. B. durch die Einbindung der Betriebsärzte, wird die ABDA das Dokument selbstverständlich anpassen und darüber informieren.
Informationen der KBV
Umfassende Informationen für Arztpraxen zu COVID-19-Impfungen inklusive der aktuellen Bestellhinweise finden sich auch auf der Webseite der KBV.
AK Berlin, 10.05.2021