Das „A“ auf BtM-Rezepten entfällt zum 8. April 2023
März 27, 2023Durch die Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Gebührenordnung für Tierärzte werden die Höchstmengenregelungen für ärztliche Verschreibungen und die entsprechenden Kennzeichnungspflichten gestrichen. Damit entfällt die Pflichtangabe „A“ auf BtM-Rezepten. Diese Regelung tritt am 8. April 2023 in Kraft.
Durch Anpassung der §§ 2, 3 und 4 der BtMVV fallen ab dem 8. April 2023 die Höchstmengenregelung für Ärzt:innen, Zahn- und Tierärzt:innen weg. Dies gilt für alle Wirkstoffe, die vom jeweiligen Arzt verschrieben werden können. Damit entfällt auch die bisher notwendige Kennzeichnung der Rezepte mit dem Buchstaben „A“ bei Überschreiten der Höchstmengen.
Welche weiteren Änderungen (bzw. Verstetigungen von Corona-Regelungen) ab dem 8. April 2023 gelten, finden Sie in Kürze in einer Übersicht auf unserer Homepage. Wir werden Sie via „Kammer aktuell“ dazu informieren.
AK Berlin, 27.03.2023