Das Rundschreiben 3/2022 ist erschienen
Oktober 25, 2022Die 3. Ausgabe des Jahres 2022 unserer Mitgliederzeitung ist soeben frisch aus der Druckerei gekommen. Das Rundschreiben wurde an alle Mitglieder verschickt. Online können Sie es hier lesen.
In unserem Rundschreiben-Archiv finden Sie die aktuelle Ausgabe und alle Ausgaben ab dem Jahrgang 2020.
ACHTUNG:
Änderung in der Rubrik Recht zum Text – „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung (EnSikuMaV)“ Nach Redaktionsschluss hat der Verordnungsgeber unerwartet eine Änderungsverordnung betreffend die EnSikuMaV erlassen, die jetzt in Kraft getreten ist und insbesondere eine Änderung des § 11 EnSikuMaV vorsieht. Danach ist der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen nunmehr von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr (nicht mehr 16.00 Uhr) des Folgetages untersagt. Bei der im Rundschreiben in Bezug genommenen Ausnahme von der in § 11 geregelten Beschränkung des Betriebs von beleuchteten Werbeanlagen für dienstbereite, mithin geöffnete Apotheken bleibt es jedoch weiterhin.
AK Berlin, 25.10.2022