Desinfektionsmittelherstellung: Wie läuft das nun genau? – Fundgrube ABDA-FAQ-Liste

März 25, 2020

Zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln in der Apotheke gibt es quasi täglich neue Informationen. Letztlich werden mehr und mehr bürokratische Hürden abgebaut, so dass Apotheken in dieser Ausnahmezeit möglichst unkompliziert Händedesinfektionsmittel in der Apotheke herstellen können. Auch die ABDA hat nun alle Regelungen in einer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst und beantwortet zudem viele häufig gestellte Fragen zu der Thematik. Im Folgenden haben wir den derzeitigen Stand zur Desinfektionsmittelherstellung für Sie aufbereitet.  

Die FAQ-Liste der ABDA wird fortlaufend aktualisiert und findet sich zusammen mit vielen weiteren Informationen zu Covid-19 auf der Homepage der ABDA. Die Informationen zur Desinfektionsmittelherstellung finden Sie unter Punkt 8 der FAQ Covid-19-Pandemie – Fragen zum Apothekenbetrieb.

ACHTUNG: Um die Liste im Downloadbereich zu sehen, müssen Sie sich zunächst einloggen. Die Zugangsdaten finden Sie im Impressum der Pharmazeutischen Zeitung.

Eine aktuelle Übersicht über die diversen Ausnahmezulassungen und Zusammensetzungen für Händedesinfektionsmittel finden Sie zudem auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Schön und gut – aber woher bekomme ich die Ausgangsstoffe?

Zumindest für Ethanol gibt es jetzt eine ungewöhnliche Lösung – der Bezug aus Brennereien ist nun möglich und gerade in Berlin als Stadtstaat gut realisierbar. Abfindungsbrennern (also Spirituosenherstellern) wird über ihr bestehendes Kontingent hinaus genehmigt, Alkohol während der Gültigkeit der Ausnahmeregelung steuerfrei an Apotheken abzugeben, sofern nachgewiesen wird, dass der Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmitteln verwendet wird. Die Zollverwaltung wurde zudem angewiesen, die Ausnahmeregelungen zur Verwendung von unvergälltem Alkohol für die Desinfektionsmittelherstellung auch für den pharmazeutischen Großhandel als Zwischenhändler zu erweitern, so dass Ethanol prinzipiell auch über diesen Bezugsweg gekauft werden könnte.

Wer selbst aktiv werden will, kann bei einem Berliner Spirituosenhersteller anfragen, ob bzw. in welchen Mengen und Prozentzahlen Ethanol verkauft wird und ob dort geeignete Gefäße für den Transport zur Verfügung stehen. Es ist auch möglich, eigene Gefäße zu verwenden, sofern die Apotheke noch Vorratsbehälter für größere Mengen (5-10 Liter beispielsweise) im Bestand hat. Zum Bezug muss üblicherweise die Apothekenbetriebserlaubnis im Original vorgelegt und als Selbstabholer per Barkasse bezahlt werden.

Für die Weiterverarbeitung benötigen Sie natürlich ebenfalls geeignete Gefäße zum Mischen und Abfüllen sowie genügend geeignete Lagerkapazität für feuergefährliche Stoffe. Vor Beginn der Herstellung empfiehlt sich auch eine Nachfrage bei Ihrer Versicherung, ob diese Herstellung (eines Biozids) im Versicherungsumfang enthalten ist. Zum Nachweis der Herstellung genügt eine Dokumentation beispielsweise mithilfe apothekenüblicher Herstellungsprotokolle. Ein eigenes “Spritbuch” ist für diese Ausnahmeform nicht zwingend notwendig.

Die den Zoll betreffenden Mitteilungen sind im Detail hier zu finden.

Falls Fragen offenbleiben, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular Apothekenpraxis.