Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker:innen – Grippe und Coronavirus SARS-CoV-2
Juni 18, 2025Gegen Grippe oder COVID-19 impfen: Das ist in Deutschland inzwischen nicht nur in ärztlichen Praxen, sondern auch in vielen Apotheken möglich. Nach § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) dürfen Apothekerinnen und Apotheker Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, gegen Grippe (Influenza) und Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) impfen. Voraussetzung hierfür ist unter anderem der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Impfschulung. Diese können interessierte Apothekerinnen und Apotheker über die Apothekerkammer Berlin absolvieren.
Das nächste Praxisseminar findet am 22. September 2025 von 8.30 – 13.30 Uhr statt.
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Hier finden Sie alle Infos rund um die Vorbereitung auf das praktische Impfseminar.
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Schutzimpfungen in der Apotheke – planvoll in die nächste Impfsaison – 10. Juli 2025 von 18 – 21 Uhr
Sie planen, Schutzimpfungen gegen Grippe und/oder Corona ab Herbst auch in Ihrer Apotheke anzubieten? Dann sind Sie herzlich willkommen in dieser Veranstaltung. Nutzen Sie die verbleibende Zeit zur Vorbereitung der internen Prozesse und Integration ins QMS.
In der dreistündigen Veranstaltung vermittelt Ihnen Thomas Ertner (Apothekenberater und ehem. Leiter eines Coronaimpfzentrums) wichtige Inhalte zur praktischen Umsetzung in der öffentlichen Apotheke:
- Wieso Schutzimpfungen in der Apotheke?
- Unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen kann in Berlin in öffentlichen Apotheken regelhaft geimpft werden?
- Welche konkreten Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Was muss im QMS festgelegt werden?
- Wie sieht ein möglicher Prozessablauf in der Apotheke aus?
- Welche Punkte müssen dabei beachtet werden?
- Worauf sollte sich eine Apotheke vorbereiten, die gegen Grippe und/oder Corona impfen möchte?