Durchführung von Schutzimpfungen in Apotheken

Oktober 14, 2026

Mit Inkrafttreten des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) wurde das Spektrum der Schutzimpfungen, die in Apotheken durchgeführt werden können, auf alle Impfstoffe erweitert, die keine Lebendimpfstoffe sind. Voraussetzung ist, dass die zu impfenden Personen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Zur Durchführung der Impfung müssen die Apotheker:innen ärztlich geschult sein.
Die Bundesapothekerkammer hat am 13.10.2026 gemäß § 20c Infektionsschutzgesetz (IfSG) das Curriculum „Durchführung von Schutzimpfungen in Apotheken“ verabschiedet. Das Curriculum definiert die Anforderungen an Neuschulungen und Ergänzungsschulungen für Apotheker:innen sowie für Pharmazeut:innen im Praktikum, für pharmazeutisch-technische Assistent:innen (PTA) und Pharmazieingenieur:innen.

In den folgenden Beiträgen dieses Newsletters finden Apothekerinnen und Apotheker weitere Informationen zu unserem Schulungsangebot. Auf unserer Webseite können Sie sich zudem tagesaktuell zu der Thematik informieren:

https://www.akberlin.de/fuer-mitglieder/fortbildung/impfungen

Die Fortbildung wird aus folgenden Teilen bestehen

Teil 1: Grundlagen für die Durchführung von Schutzimpfungen – Selbststudium

1.1 Impfpräventable Erkrankungen und die entsprechenden Nicht-Lebendimpfstoffe für Apotheker:innen – mind. 8 FB-Std.

1.2 Schutzimpfungen für Apotheker:innen – mind. 2 FB-Std.

1.3 Durchführung von Schutzimpfungen für Apotheker:innen – mind. 2 FB-Std.

Teil 2: Schutzimpfungen – Theorie für Apotheker:innen – mind. 2 FB-Std.

Teil 3: Durchführung der Impfung – Theorie für Apotheker:innen– mind. 2 FB-Std.

Teil 4: Durchführung der Impfung – praktische Übungen – mind. 5 FB-Std.

4.B Praktische Ergänzungsschulung (für bereits geschulte Apotheker:innen, die s.c. impfen möchten) – mind. 1 FB-Std.

Teil 5: Maßnahmen der Ersten Hilfe bei Impfreaktionen für Apotheker:innen – mind. 2 FB-Std.