E-Rezept-Testphase: Anmeldung zur Teilnahme über Softwareanbieter
März 25, 2022Nach der Verschiebung der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 wird derzeit unter Federführung der gematik die erweiterte Testphase fortgeführt. Apotheken, die sich an der Testphase beteiligen möchten, organisieren die Anbindung bitte über ihren jeweiligen Softwareanbieter.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte in einem Schreiben vom 9. März 2022 an die Gesellschafter der gematik klargestellt, dass entgegen anderslautender Presseberichte weder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) noch das E-Rezept seitens des BMG gestoppt wurde. Man habe lediglich die ursprünglich zum 1. Januar 2022 vorgesehene verpflichtende Einführung des E-Rezeptes gestoppt, um zusätzliche Erfahrungen sammeln und insbesondere die Anwendung in Arztpraxen und Apotheken erproben zu können.
Die Verlängerung der Testphase soll u.a. der Optimierung der ineinandergreifenden Prozesse dienen. Alle Akteure sind aufgefordert, sich intensiv zu beteiligen. Informationen finden Sie auf der gematik-Webseite.
Wenn Sie an der erweiterten Testphase teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Softwareanbieter.
AK Berlin, 25.03.2022