E-Rezept – Verlängerung der Testphase

Dezember 23, 2021

Das Bundesministeriumgesundheitsministerium hat die Gesellschafter der gematik GmbH mit Schreiben vom 20.12.2021 über die Verlängerung der Testphase für die Einführung des E-Rezepts informiert. Das Vorgehen des BMG entspricht der gemeinsamen Forderung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbandes, für eine Fortsetzung der Testphase im ersten Halbjahr 2022 und damit für eine Verschiebung der flächendeckenden Einführung des E-Rezeptes. Hintergrund sind bisher ungelöste technische Probleme an vielen Stellen der E-Rezept-Kette und eine zu geringe Anzahl an Testdurchläufen.

Apotheken, die E-Rezept ready sind und bereits E-Rezepte annehmen wollen, können dies tun. Eine Pflicht, dies ab dem 1. Januar 2022 zu tun, besteht nicht. Der DAV weist darauf hin, dass für die Annahme von E-Rezepten auf dem Verbändeportal www.mein-apothekenportal.de der Schalter auf „E-Rezept empfangen“ gestellt werden muss.

AK Berlin, 23.12.2021